Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Daimler im Abgasskandal am Landgericht Stuttgart verurteilt
B-Klasse Mercedes 200 CDI BlueEfficiency mit illegaler Abschalteinrichtung
Der Bann ist auch am Heimatgericht der Daimler AG endgültig gebrochen. Das Landgericht Stuttgart hat den Autobauer am 29. Oktober 2020 erneut aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 29 O 319/20). Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die verbraucherfreundliche Wende im Daimler-Skandal damit vollzogen. Die Kanzlei selbst erstritt am 5. November 2020 am Oberlandesgericht Köln ebenfalls eine Verurteilung nach § 826 BGB (Az. 7 U 35/20). Eine Revision ließ das Gericht in Köln nicht zu. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Die Chancen, gegen Daimler vor Gericht zu gewinnen, stehen so gut wie nie. Die Kanzlei rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte geschrieben.
Am Heimatgericht Stuttgart beginnt Daimler zu verlieren
Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 29. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz B 200 CDI Blue Efficiency mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 23.220,69 Euro erstatten (Az. 29 O 319/20). Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:
- Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug am 8. Mai 2012 zum Preis von 28.600 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5). Verschiedene Abschalteinrichtungen sollen zum Einsatz gekommen sein. Die Abgasrückführung (AGR) wird temperaturabhängig gesteuert. Die Abgasreinigung funktioniert nur in einem bestimmten Temperaturkorridor. So werden die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten, im realen Straßenbetrieb steigt die Emission jedoch über den gesetzlichen Grenzwert an. Der Vorstand des Unternehmens muss vom Einbau der Abschalteinrichtungen gewusst haben.
- Die Mercedes B-Klasse, zu der der streitgegenständliche Diesel gehört, unterlag erst seit Juli 2020 einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
- Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Der Diesel entsprach für das Gericht nicht der EG-Typengenehmigung. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegenüber dem Kläger haftbar. Für das Gericht war auch klar, dass der Vorstand vom Einbau der Abschalteinrichtung informiert war.
- Daimler beteuerte, dass die temperaturabhängige Abgasregulierung zum Schutz des Motors erfolgte. Das Gericht argumentierte dagegen, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten sind. Ausnahmen seien, wenn der Motor vor Beschädigung und Unfall geschützt werden müsse. Aber die Ausnahme darf keine Regel werden. Der Hersteller müsse den Motor verpflichtend so konstruieren, dass er unter normalen Betriebsbedingungen die festgelegten Grenzwerte einhält - und das für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Daimler ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Letztlich ist die Ausnahme zur Regel geworden.
- Das Gericht kritisierte auch Daimler für seinen Vortrag. Die Anwälte argumentierten, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden können. Daher seien die Emissionswerte im Normalbetrieb nicht von Relevanz. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und behandelte den Vorwurf des Klägers als unstrittig. Das Fahrzeug hält nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte ein.
- Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Die Motorsteuerungsfunktion, die die NOx-Emissionen durch eine prüfstandbezogene Steuerung auf dem Prüfstand optimiert, stelle eine unzulässige Abschaltvorrichtung dar. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft, da es auch von einer Stilllegung bedroht gewesen war. Der Kläger hat zudem einen Wertverlust erlitten.
- Das Gericht kritisierte die Vorgehensweise von Daimler, über Jahre hinweg das eigene Gewinnstreben über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt zu haben. Zudem sei auch die Umwelt zu Schaden gekommen. Die besondere Sittenwidrigkeit gründet sich auf die systematische und langfristige Täuschung von Behörden und Verbrauchern. Das Gewinnstreben sei über allem gestanden. Ohne Kenntnis eines Mitglieds des Daimler-Vorstands wäre eine solche Vorgehensweise nicht möglich gewesen.
- Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs auf 250.000 Kilometer.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an
Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Mit dem Oberlandesgericht Naumburg hatte am 18. September 2020 erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:
- Oberlandesgericht Köln - 5. November 2020 - Az. 7 U 35/20
- Landgericht Stuttgart - 23. Oktober 2020 - Az. 29 O 305/20
- Landgericht Stuttgart - 9. Oktober 2020 - Az. 14 O 89/20
- Landgericht Stuttgart - 14. Mai 2020 - Az. 19 O 108/19
- Landgericht Stuttgart - 14. Mai 2020 - Az. 19 O 109/18
- Landgericht Stuttgart - 08. Mai 2020 - Az. 14 O 74/20
- Landgericht Freiburg - 13. März 2020 - Az. 8 O 71/19
- Landgericht Oldenburg - 13. Februar 2020 - Az. 16 0 2884/18
- Landgericht Stuttgart - 16. Januar 2020 - Az. 27 O 40/19
- Landgericht Stuttgart - 24. Oktober 2019 - Az. 20 O 73/19
Thermofenster im Visier des Europäischen Gerichtshofs
An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Wie kam es zu dieser verbraucherfreundlichen Wende?
- Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet.
- Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen "ins Blaue hinein" abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Gutachten über die Abgasreinigung könnten in wichtigen Fragen Abhilfe schaffen.
- Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte. Auch wird der Vortrag des Klägers pauschal als unbegründet zurückgewiesen - ohne die Abweisung genauer auszuführen.
- Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19). Die Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.
Welche Modelle sind im Abgasskandal von Daimler verwickelt?
18 Rückrufe in einem Jahr. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:
OM640
- A 160 CDI
- A 180 CDI
- A 200 CDI
- B 180 CDI
- B 200 CDI
OM642
- C 350 CDI
- C 350 CDI BlueEFFICIENCY
- CLS 350 BlueTEC
- CLS 350 BlueTEC 4MATIC
- CLS 350 CDI
- CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
- E 280 CDI
- E 300 BlueTEC
- E 300 CDI BlueEFFICIENCY
- E 350 BlueTEC
- E 350 CDI BlueEFFICIENCY
- G 280 CDI
- G 300 CDI
- G 350 d
- GL 350 BlueTEC
- GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
- GL 350 d
- GLC 350 d
- GLE 350 d Coupé
- GLK 350 CDI
- GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 280 CDI
- ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 350 BlueTEC
- R 280 CDI
- R 300 CDI
- R 300 CDI BlueEFFICIENCY
- R 350 CDI
- S 350 BlueTEC
- S 350 d
- S 350 BlueTEC 4MATIC
- S 350 d 4MATIC
- Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
- Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
- Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
- Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI
OM651
- A 180 CDI
- A 180 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 CDI
- A 200 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 d
- A 220 CDI
- A 220 CDI BlueEFFICIENCY
- A 220 d
- B 180 CDI
- B 180 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 CDI
- B 200 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 d
- B 220 CDI
- B 220 CDI BlueEFFICIENCY
- B 220 d
- C 180 CDI
- C 180 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 CDI
- C 200 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 d (mit autom. Getriebe)
- C 220 BlueTEC
- C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
- C 220 CDI
- C 220 CDI BlueEFFICIENCY
- C 220 d
- C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
- C 250 BlueTEC
- C 250 CDI
- C 250 CDI BlueEFFICIENCY
- C 250 d
- C 300 BlueTEC HYBRID
- C 300 h
- CLA 200 CDI
- CLA 200 d
- CLA 220 CDI
- CLA 220 d
- CLS 220 BlueTEC
- CLS 250 BlueTEC
- CLS 250 CDI
- CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 200 BlueTEC
- E 200 CDI
- E 200 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 BlueTEC
- E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
- E 220 CDI Edition
- E 250 BlueTEC
- E 250 CDI
- E 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 300 BlueTEC HYBRID
- GLA 200 CDI
- GLA 200 d
- GLA 220 CDI
- GLA 220 d
- GLC 250 d
- GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 220 BlueTEC
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 250 BlueTEC
- GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 250 BlueTEC
- S 250 CDI BlueEFFICIENCY
- S 300 BlueTEC HYBRID
- SLK 250 CDI
- SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- SLK 250 d
- Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
- Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
- Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
- Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
- Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
- Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
- V 220 CDI/Vito 116 CDI
- V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
- Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
- Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
- Vito 110 CDI
OM622
- C 180 BlueTEC
- C 180d
- C 200 BlueTEC
- C 200d
OM626
- Marco Polo
- Vito
- Vito Tourer
OM607
- A-Klasse
- B-Klasse
- Citan
- CLA
- GLA
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ https://www.dieselskandal-anwalt.de/ https://www.vw-schaden.de/ https://www.staatshaftung.eu/