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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Musterfeststellungsklage gegen Daimler lohnt sich für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung
Dr. Stoll & Sauer rät Versicherten jedoch zur Individualklage

Lahr (ots)

Mit der Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Daimler AG ist ein neues Kapitel im Diesel-Abgasskandal aufgeschlagen worden. Die MFK ist vor allem auf Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung zu geschnitten. Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät Verbrauchern mit einer Rechtsschutzversicherung zu einer Individualklage. Hier besteht die Möglichkeit, schneller an Entschädigungen heranzukommen und höhere Summen zu erzielen. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Mercedes-Kunden zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW- Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit vertreten die Inhaber in einer Spezialgesellschaft den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Wie stehen im Mercedes-Abgasskandal die Chancen vor Gericht?

Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des Bundesgerichtshofs (BGH) ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.

  1. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( Az. VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
  2. Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Modell ist Gegenstand der MFK gegen Daimler. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
  3. Am 5. November 2020 folgte das Oberlandesgericht Köln ( Az. 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
  4. Am 26. Januar 2021 äußerte sich der BGH erstmals zum sogenannten Thermofenster ( Az.: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt - sprich im Straßenverkehr ausgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.

Gerade diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass die Chancen der Verbraucher vor Gericht enorm gestiegen sind. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher betroffenen Daimler-Kunden mit Rechtsschutzversicherung dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Für Verbraucher ohne Rechtsschutz steht derzeit die Musterfeststellungsklage gegen Daimler offen. Was gilt es dabei zu beachten, welche Modelle sind betroffen und wie ist der Ablauf des Verfahrens?

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Die Musterfeststellungsklage ist keine Sammelklage nach US-Vorbild. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht stellvertretend für die Autobesitzer vor Gericht. Das ist weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen. Am Ende des Verfahrens steht ein Urteil - falls sich die Kontrahenten wie im Fall VW nicht vorher auf einen Vergleich einigen. Fällt das Urteil für die Verbraucher positiv aus, müssen sie in Einzelverfahren ihren Schadensersatz einklagen. Wobei dabei nur ein geringes Kostenrisiko steht, weil das Gericht den Schaden bereits generell festgestellt hat. Die bequemste Lösung für die Verbraucher wäre ein Vergleich. Da gibt es wahrscheinlich sofort Geld, und er könnte als Blaupause für individuelle Verfahren herangezogen werden, die nichts mit der MFK zu tun haben.

Wie können Daimler-Kunden an der Musterklage teilnehmen?

Mercedes-Kunden können sich der MFK anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Dadurch wird auch verhindert, dass die Fälle zu Jahresende verjähren. Denn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereit 2018 erste Rückrufe gegen Daimler erlassen. Wenn die Verhandlung einmal begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen. Das Klage-Register wird erst in einigen Wochen eröffnet. Vorher prüft das Oberlandesgericht Stuttgart die Rechtmäßigkeit der Klage. Weitere Infos zur Teilnahme an der MFK gibt es auf der Website des vzbv: www.musterfeststellungsklagen.de

Wer kann bei der großen Diesel-Klage mitmachen?

Die Klage umfasst nur bestimmte Mercedes-Modelle der GLC- und GLK-Reihe. In ihnen verbaute Daimler den Motortyp OM 651. Außerdem liegen amtliche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Fahrzeuge vor. Übrigens kann sich an der Klage auch beteiligen, wer sein Auto bereits verkauft oder verschrottet hat. Konkret geht es um folgende Modelle:

GLC 220 d 4Matic

GLC 250 d 4Matic

GLK 200 CDI

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI 4Matic

GLK 220 BlueTec

GLK 250 BlueTec.

Was wird vor Gericht genau verhandelt?

Das verhandelnde Oberlandesgericht Stuttgart soll erstens klären, ob Daimler überhaupt sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt hat und zweitens, in welchen Autos welche Abschalteinrichtungen verbaut worden sind. Dabei geht es nicht um das in den Medien stark thematisiert Thermofenster, das die Abgasreinigung über die Außentemperatur regelt. Daimler soll zahlreiche andere Manipulationen am Motor vorgenommen haben. Da geht es um die Einspritzung von AdBlue-Harnstofflösung, um die Abgasrückführung und die Temperaturregelung für das Kühlwasser. Letztlich sollen die Motoren auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten. Im normalen Straßenverkehr soll die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet werden.

Welche Fahrzeuge sind im Abgasskandal noch betroffen?

Rund 254.000 Daimler-Fahrzeuge sind bisher in Deutschland behördlich im Abgasskandal zurückgerufen worden. Die Halter können auch ohne Musterfeststellungsklage ihre Ansprüche geltend machen. Folgende Modelle sind betroffen:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • CLA-Klasse
  • CLS-Klasse
  • E-Klasse
  • G-Klasse
  • GL
  • GLC
  • GLE
  • GLK
  • GLS
  • M-Klasse
  • ML-Klasse
  • S-Klasse
  • SLC-Klasse
  • SLK-Klasse
  • Sprinter
  • V-Klasse
  • Viano
  • Vito

Dr. Stoll & Sauer spezialisiert auf Diesel-Abgasskandal

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Aktuell vertreten die Gesellschafter in der Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwä

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