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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal: Dr. Stoll & Sauer erstreitet am BGH kleinen Schadensersatz
Preisminderung ohne Nutzungsentgelt bietet für Vielfahrer endlich Chance auf Entschädigung

Lahr (ots)

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat im Diesel-Abgasskandal den kleinen Schadensersatz erstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach mit Urteil vom 6. Juli 2021 einer VW-Kundin Schadensersatz in Form einer Kaufpreis-Minderung zu (Az. VI ZR 40/20). Die Verbraucherin kann das Fahrzeug behalten. Beim großen Schadensersatz müssen Kläger das Fahrzeug zurückgeben und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

Sensationell beim aktuellen BGH-Urteil: Bei der Kaufpreis-Minderung muss der Verbraucher nichts für die Fahrzeugnutzung bezahlen. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer profitieren von dem Urteil Verbraucher, deren Fahrzeuge eine hohe Laufleistung aufweisen und daher beim großen Schadensersatz leer ausgehen würden. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Abgasskandale bei Fiat-Chrysler und Daimler. Hier steht Verbrauchern ebenfalls ein Anspruch auf kleinen Schadensersatz zu. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Kleiner Schadensersatz: VW-Klagen sind weiter erfolgversprechend

Einen klaren Sieg für die Verbraucher hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Mit dem kleinen Schadensersatz hat der BGH Verbrauchern eine Möglichkeit an die Hand gegeben, Entschädigungen einzuklagen und dabei das Fahrzeug zu behalten. Bei dieser Art des Schadensersatzes fordert der Verbraucher eine Kaufpreis-Minderung. Der BGH hat diese Vorgehensweise für rechtens erklärt. Dr. Stoll & Sauer fasst das vorliegende Verfahren mit Urteil kurz zusammen und bewertet es:

  • Die Klägerin kaufte im Juli 2015 für 22.730 Euro in einem Autohaus einen gebrauchten VW Passat Variant, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet war. Das Fahrzeug ist im Diesel-Abgasskandal von VW verwickelt. VW entwickelte ein Software-Update, das vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegeben und auch auf den Passat aufgespielt wurde.
  • Die Klägerin forderte eine Kaufpreis-Minderung von mindestens 25 Prozent nebst Zinsen. Das Landgericht Rottweil wies die Klage ab (Az. 3 O 136/18). Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach der Klägerin eine Minderung zu (Az. 9 U 3/19).
  • Der BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. VW ist gegenüber der Klägerin zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Sinne von §826 BGB verpflichtet.
  • Die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile und die Herausgabe des Fahrzeugs ist eine mögliche Option des Verbrauchers - der sogenannte große Schadensersatz.
  • Das Fahrzeug kann aber auch behalten werden, betonten die BGH-Richter im Urteil. Die Klägerin kann von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat - der sogenannte kleine Schadensersatz.
  • Ganz wichtig: Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig. Ein enormer Vorteil zum großen Schadensersatz. Dort zehrt je nach Dauer des Verfahrens und den gefahrenen Kilometern das Nutzungsentgelt die Entschädigung auf und die Kläger gehen leer aus.
  • Das Urteil bietet jetzt allen VW-Kunden, die noch nicht ihre Ansprüche vor Gericht geltend gemacht haben, die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen - unabhängig von den bereits gefahrenen Kilometern. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass im VW-Abgasskandal noch nichts verjährt ist. Selbst heute sind Klagen erfolgversprechend. Falls tatsächlich die einfache drei Jahre laufende Verjährung bereits eingetreten ist, greift danach der Anspruch auf Restschadensersatz nach §852 BGB. Der erlischt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Etliche Gerichte der ersten und zweiten Instanz haben diesen Anspruch auf Restschadensersatz bereits bestätigt.
  • Wie wird nun die Minderung des Kaufpreises ermittelt? "Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich", heißt es. Bei der Ermittlung der Differenz müsse sich aus Sicht des BGH-Senats auch die positiven und negativen Auswirkungen des Software-Updates auf den Fahrzeugwert auswirken. In einem noch folgenden Betragsverfahren muss jetzt die Preisminderung im vorliegenden Fall ermittelt werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Das zeigt das aktuelle Urteil erneut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

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