Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Stoll & Sauer erstreitet Schadensersatz für drei Mercedes Sprinter 316 CDI
Landgericht Freiburg verurteilt Daimler im Abgasskandal
Erneut hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Daimler im Diesel-Abgasskandal vor Gericht eine Niederlage beigebracht. Das Landgericht Freiburg sprach einem Verbraucher mit Urteil vom 18. Oktober 2021 Schadensersatz zu (Az. 6 O 149/19). Aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung muss Daimler für gleich drei Mercedes Sprinter 316 CDI 82.592,78 Euro bezahlen. Dr. Stoll & Sauer sieht derzeit für Verbraucher beste Chancen, gegen Daimler Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Mehrere Oberlandesgericht haben den Autobauer verurteilt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kündigt sich eine weitere schwere Niederlage an. Die Kanzlei empfiehlt daher betroffenen Mercedes-Kunden den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt.
LG Freiburg sieht vorsätzliches und sittenwidriges Handeln
Die Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg dem Kläger für drei streitgegenständlichen Mercedes Sprinter 316 CDI Schadensersatz in Höhe von 82.592,78 Euro nebst Zinsen bezahlen (Az. 6 O 149/19). Im Gegenzug muss das Fahrzeug zurückgegeben werden. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Freiburger Urteil:
- Die Klägerpartei erwarb die drei Fahrzeuge zwischen Februar 2016 und August 2018 zum Gesamtpreis von 111.960,15 Euro. Bei einem davon handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug. Die Fahrzeuge der Sprinter-Klasse verfügen über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 6 und Euro 5), der mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein soll. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt über die Abgasrückführung (AGR). Die AGR wird über die Außentemperatur gesteuert. Das sogenannte Thermofenster manipuliert dabei die Abgasreinigung derart, dass sie die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten ist. Bei den Prüfstandbedingungen sei die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien. Ein Fahrzeug verfügt über einen SCR-Katalysator. Mit der Harnstoff-Mischung AdBlue werden so die Abgase des Motors gereinigt. Hier gibt es unterschiedliche Betriebsmodi, die die Abgasreinigung beeinflussen und letztlich manipulieren.
- Ein Fahrzeug unterliegt einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
- Neben dem Thermofenster sollen zwei Fahrzeuge auch über eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verfügen. Diese hat zur Folge, dass die Temperatur des Kühlmittels und des Motoröls künstlich zu Beginn des Motorbetriebs niedrig gehalten wird, wodurch es zum Ausstoß niedrigerer Mengen an Stickoxyden kommt. Im normalen Straßenbetrieb wird dann wieder die Umwelt verpestet.
- Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Kläger. Der Kläger hat Fahrzeuge erworben, die er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Die Fahrzeuge entsprachen beim Inverkehrbringen nicht den gesetzlichen Vorgaben von EG-VO 715/2007. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kläger haftbar. Das Gericht wertet die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, das Thermofenster und die unterschiedlichen Betriebsmodi des SCR-Katalysators als unzulässige Abschalteinrichtungen. Die Verbraucher-Anwälte haben für das Gericht schlüssig das Vorhandensein der illegalen Abschalteinrichtungen vorgetragen. Im Rückruf durch die Zulassungsbehörde sah die Kammer ein klares Indiz für das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen.
- Daimler habe aus Sicht des Gerichts die Vorwürfe des Klägers nicht widerlegen können. Der Vortrag des Klägers zum Vorhandensein der behaupteten Abschalteinrichtungen sei nicht substantiiert bestritten worden. Mercedes habe im Verfahren nur das Vorhandensein der Abschalteinrichtung bestritten – mehr nicht.
- Die Fahrzeuge entsprechen aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Die Fahrzeuge sind für das Landgericht mangelhaft.
- Der Verbraucher muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht setzte dazu eine zu erwartende Gesamtlaufleistung des Motors von 250.000 Kilometer an. Der Schadensersatz errechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich der Nutzungsentschädigung.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Chancen der Verbraucher gegen Daimler steigen enorm
Immer mehr Gerichte in Deutschland erkennen an, das Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am Oberlandesgericht München findet auch ein Umdenken in Richtung Verbraucher statt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Der Gerichtshof folgt in der Regel der Argumentation des Generalanwalts. Und selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil die Möglichkeit besteht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Und in diesen Verfahren geht es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert, sondern beispielsweise um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von manchen Gerichten als illegale Prüfstandserkennung gewertet wird.
Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Betroffene Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen oder ihre Rechte in einer Einzelklage individuell durchsetzen. Die Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung der Ansprüche gegen Daimler. So haben Kläger mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.
Ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Daimler in der Motorsteuerungssoftware eines E350-Diesels insgesamt acht mutmaßlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Wie BR Recherche und Spiegel berichteten, hat dafür der Software-Entwickler Felix Domke die Steuerungssoftware ausgelesen, die von einem Diesel-Motor Typ OM642 angetrieben wird. Domke brachte schon 2015 ans Tageslicht, wie VW beim Dieselmotor EA189 die Abgasreinigung manipuliert hat. Nach Ansicht von Abgasexperte Kai Borgeest von der Technischen Hochschule Aschaffenburg könnte das Gutachten in laufenden Gerichtsverfahren eine große Rolle spielen: "Bisher wurde Daimler beim OM642 kaum zu Schadenersatz verurteilt. Dies könnte sich nun ändern."
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht für vom Abgasskandal betroffene Verbraucher durch die neuesten Entwicklungen beste Chancen auf Schadensersatz und rät Daimler-Kunden dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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