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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gutachten enttarnt im Abgasskandal erneut dreckige Fiat-Wohnmobile
Deutsche Umwelthilfe fordert Rückruf und Nachrüstung der Fahrzeuge

Gutachten enttarnt im Abgasskandal erneut dreckige Fiat-Wohnmobile / Deutsche Umwelthilfe fordert Rückruf und Nachrüstung der Fahrzeuge
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit zwei aktuellen Gutachten erneut unterstrichen, dass Wohnmobile mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato die Umwelt verpesten und die Gesundheit der Bürger gefährden. Das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der DUH hat erschreckend hohe Stickoxid-(NOx)-Emissionen beim Fiat Ducato 150 Multijet (Weinsberg Caraloft) und Fiat Ducato 130 Multijet (Hobby K60) der Abgasnorm Euro 6 festgestellt. Teilweise überschreiten die Emissionen den gesetzlichen Grenzwert um das 11-fache. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind die kostspieligen Wohnmobile im Wert gemindert. Die Kanzlei rät daher Betroffene zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check und zum schnellen Klagen. Mittlerweile liegen erste verbraucherfreundliche Urteile gegen Fiat Chrysler vor. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Nachrüstung mit SCR-Katalysator reduziert Emissionen enorm

Erneut sind zwei Wohnmobile mit dem Basisfahrzeug der Marke Fiat mit extrem hohen Schadstoffemissionen aufgefallen. Neueste Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen unglaubliche hohe Stickoxid-(NOx)-Emissionen beim Fiat Ducato 150 Multijet (Weinsberg Caraloft) und Fiat Ducato 130 Multijet (Hobby K60). Beide Fahrzeuge sind nach Euronorm 6b zugelassen. Teilweise überschreiten die Emissionen den gesetzlichen Grenzwert von 125 mg NOx/km um das 11-fache. Dass es aber auch anders geht, beweist aus Sicht der DUH ein mit SCR-Katalysator nachgerüsteter Fiat Ducato 130 Multijet (Euro 5), der ebenfalls gemessen wurde. Mit NOx-Emissionen von lediglich 18 mg/km unterschreitet er den Grenzwert von 280 mg/km deutlich.

Erstmalig im Dezember 2020 nahm die DUH Messungen an Wohnmobilen der Abgasnorm Euro 5 vor. Die gemessenen Fiat Ducato 150 Multijet und Fiat Ducato 130 Multijet erreichten Werte von 1.285 mg NOx/km, respektive 1.052 mg NOx/km und überschreiten den geltenden Grenzwert somit um das 11- und 8-fache. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte in der Vergangenheit eigene Untersuchungen durchgeführt. Obwohl „hohe Stickoxid-Emissionen aufgrund von Unzulässigkeiten“ bei den Fiat Ducato-Modellen schriftlich gegenüber der DUH bestätigt wurden, blieb die Behörde jedoch bisher untätig.

DUH: Politik im WoMo-Abgasskandal muss Handeln

Die DUH fordert nun den neuen Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf, die Fahrzeuge mit überhöhtem Schadstoffausstoß umgehend zurückzurufen und Hardware-Nachrüstungen anzuordnen. Die DUH hatte das Bundesverkehrsministerium wiederholt auf die hohen Emissionen von Wohnmobilen des Herstellers Fiat hingewiesen, „Es ist fatal in einer Zeit, in der die Wohnmobilbranche durch Corona einen wahrhaften Boom erlebt, dass Fahrzeuge mit so massivem Schadstoffausstoß unterwegs sein dürfen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing sollte die Fehler seines Vorgängers Andreas Scheuer schnellstmöglich beheben. Das ihm unterstellte KBA bestätigte, dass hier etwas faul ist. Fiat als Lieferant der Basisfahrzeuge hält einen Marktanteil von fast 70 Prozent. Die Kunden der Wohnmobilhersteller investieren hohe Summen in die Anschaffung ihrer Fahrzeuge. Den Betrug zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und unser aller Gesundheit zuzulassen, ist nicht hinnehmbar. Wir raten daher weiterhin dringend von dem Kauf eines Fiat Ducato Wohnmobils mit einer Abgasnorm Euro 4, 5 oder 6 a-c ab.

Fahrzeug mit Abgasnorm Euro 6dTemp hält Grenzwerte ein

Positiv hingegen fiel bei Messungen des EKI ein Fiat Ducato 140 Multijet Sunlight V66 mit Erstzulassung September 2020 auf. Zugelassen nach der Abgasnorm Euro 6 dTemp, emittierte das Fahrzeug im Durchschnitt über alle durchgeführten Messungen 120 mg NOx/km. Sogar bei kaltem Motor wurde mit Emissionen von nur 80 mg NOx/km der Grenzwert deutlich eingehalten. Der wesentliche Unterschied zu den im EKI getesteten Vorläufermodellen: Dieses Modell, das im Rahmen der Typzulassung auch in Straßentests die Einhaltung der Abgaswerte belegen muss, verfügt über einen wirksamen SCR-Katalysator mit Harnstoffeinspritzung.

Für Axel Friedrich, Leiter des EKI, ist die Lage klar: Unsere Messungen zeigen zum einen das skandalöse Vorgehen des Fiat-Chrysler-Konzerns. Die Wohnmobilkäufer werden betrogen und alle Menschen durch die enorm hohen, gesundheitsschädlichen Abgasemissionen gefährdet. Gleichzeitig konnten wir belegen, dass sowohl bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator ab Werk (Euro 6dTemp) als auch nachgerüsteten Vorgängermodellen eine überaus effektive Abgasreinigung möglich ist. Der Einbau eines wirksamen SCR-Katalysators wäre jedoch bereits beim Inverkehrbringen der Euro-5 bis Euro-6c-Fahrzeuge möglich gewesen. Der Fiat-Chrysler-Konzern, mittlerweile der Stellantis Gruppe zugehörig, muss umgehend mit entsprechenden Sanktionen zur Verantwortung gezogen werden und vor allem die Kosten zur Nachrüstung der Fahrzeuge tragen.“

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. Das Gutachten der Deutschen Umwelthilfe stellt dabei einen weiteren Mosaikstein im Gesamtbild des Skandals dar. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der jüngsten Entwicklungen aus dem Jahr 2021:

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( Az. 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( Az. 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof im Fall VW-Fall erstritten.
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( Az. 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft einholen über den Stand der Ermittlungen der Zulassungsbehörde.
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
  • Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
  • Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „ amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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