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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gericht wertet Bizeps-Riss eines Postbeamten durch Pakettragen als Dienstunfall
Arbeitsrecht: Dr. Stoll & Sauer bietet Arbeitnehmern Hilfe an

Lahr (ots)

Postbeamte müssen oftmals schwere Pakete anliefern. Darunter kann auch die Gesundheit leiden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat jetzt den Riss einer Bizepssehne durch das Schleppen von Paketen als Dienstunfall gewertet. Die Berufsgenossenschaft wollte den Vorfall nicht als Dienstunfall werten und verweigerte den Versicherungsschutz. Das Gericht sah mit Urteil vom 28. Juli 2022 in dem Bizeps-Riss jedoch eine "berufsspezifische Gefahr" ( Az. 1 K 2167/21). Arbeitnehmer benötigen in solchen kniffligen Fällen anwaltlichen Beistand und Beratung. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht individuelle und wirtschaftliche Lösungen in allen Problemfeldern. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Verbraucherschutz.

30-Kilo-Paket einarmig hoch zu hieven ist keine alltäglich Belastung

Der Postbeamte hatte im Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug gehoben. Dabei riss ihn die Bizepssehne. Es folgten eine Operation und ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt. Ein medizinisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Sehnenriss eine Folge des Unfalls war. Die Berufsgenossenschaft verweigert das Malheur die Anerkennung als Dienstunfall. Durch das Anheben des Pakets sei der Sehnenriss nicht verursacht worden. Ein Bizeps sei für schwere Belastungen ausgelegt. Ohne Vorschädigung könne die Sehne unmöglich gerissen sein. Nach der Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft kam es zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen.

Das VG bewertete den Vorfall als Dienstunfall. Durch das Gutachten habe sich ergeben, dass es sich um einen frischen Riss gehandelt haben müsse. Hinweise auf eine Vorschädigung habe es nicht gegeben. Das Anheben eines 30 kg schweren Pakets mit einem Arm sei nicht als eine tägliche Belastung einzustufen. "Es handelt sich somit um eine verwirklichte spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten und nicht um ein anlagebedingtes Leiden, das durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde und ebenso im privaten Bereich hätte auftreten können", entschied das VG zugunsten des Postbeamten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufsgenossenschaft kann jedoch noch die Zulassung auf Berufung beantragen.

Dr. Stoll & Sauer bietet höchste Kompetenz rund ums Arbeitsrecht

Der Fall um den Postbeamten zeigt eines deutlich: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil. Das gilt für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Hält sich eine der beiden Parteien innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht an sie, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Denn: Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell.Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen individuelle Beratung an den Standorten Lahr und Stuttgart. Hier vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für unsere Mandanten da. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg aus jeder heiklen Arbeitsrechtssituation.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher und Anlegerschutzrecht. Die Kanzlei ist neben Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Reiserecht auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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