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Datenleck bei Europcar: 200.000 Kundendaten gestohlen
Verbraucher können Anspruch auf Schadensersatz haben

Datenleck bei Europcar: 200.000 Kundendaten gestohlen / Verbraucher können Anspruch auf Schadensersatz haben
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Ein Datenleck erschüttert die Europcar Mobility Group: Cyberkriminelle haben nach Medienberichten vom 8. April 2025 persönliche Daten von bis zu 200.000 Europcar-Kunden gestohlen. Die Angreifer verschafften sich Zugriff auf interne Systeme und fordern nun Lösegeld – andernfalls drohen sie mit der vollständigen Veröffentlichung der gestohlenen Informationen. Bereits erste sensible Kundendaten wurden im Internet veröffentlicht. Für betroffene Verbraucher ergeben sich daraus klare rechtliche Ansprüche – vor allem auf Schadensersatz nach der DSGVO. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Europcar-Online-Check an. Unsere Kanzlei konnte bereits in ähnlichen Fällen, z. B. beim Facebook-Datenleck, Schadensersatzsummen von bis zu 3.000 Euro durchsetzen.

Was ist beim Europcar-Datenleck passiert?

Laut einem Bericht von Netzwelt.de und Heise-Online verschafften sich Hacker Zugriff auf GitLab-Repositories der Europcar Mobility Group, in denen sich Quellcodes, Backups, Konfigurationsdateien und auch personenbezogene Kundendaten befanden. Der Angriff fand offenbar bereits im März 2025 statt.

Die gestohlenen Daten umfassen u. a.:

  • Vor- und Nachnamen von Kunden
  • E-Mail-Adressen
  • Telefonnummern
  • Reiseinformationen und Vertragsdetails
  • Quellcodes der Europcar-Web- und Mobilanwendungen
  • technische Details zur Cloud-Infrastruktur
  • Backup-Datenbanken

Brisant: Die Angreifer fordern nach Medienberichten Geld. Sollte Europcar kein Lösegeld zahlen, drohen die Hacker damit, die kompletten Daten öffentlich zugänglich zu machen. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben sie bereits einen Teil der Daten online gestellt – darunter vollständige Datensätze von mehr als 100 Personen.

Die rechtliche Lage: Der BGH stärkt Verbraucherrechte bei Datenschutzverstößen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) verbraucherfreundlich klargestellt:

Bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten ist ein Schaden im Sinne der DSGVO. Es ist nicht erforderlich, dass Daten missbraucht werden – allein die unerlaubte Einsichtnahme durch Dritte genügt, um einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zu begründen.

Das heißt:

  • Verbraucher müssen keine konkreten Ängste oder finanziellen Schäden nachweisen.
  • Die Gerichte erkennen den Kontrollverlust und die damit verbundenen Sorgen als ausreichend an.
  • In vergleichbaren Fällen – z. B. beim Facebook-Datenleck – wurden bereits Summen von bis zu 3.000 Euro zugesprochen.
  • Lassen sich beim Betroffenen Ängste, Sorgen und Nöte feststellen sind Gerichte auch bereit, höhere Schadensersatzsummen auszuurteilen.

Erste Schritte für betroffene Europcar-Kunden

Wer bei Europcar Kunde ist oder war, sollte folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Kommunikation prüfen: Kunden, die zwischen 2020 und 2025 Fahrzeuge gebucht oder den Support kontaktiert haben, sollten auf E-Mails und Vertragsunterlagen achten.
  • Beweise sichern: Alle Informationen, die auf eine Verbindung zu Europcar hinweisen – etwa alte Mietverträge, Buchungsbestätigungen oder Kundenkonten – sollten dokumentiert werden.
  • Rechtliche Einschätzung einholen: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung über den Europcar-Online-Check an. Unsere Experten prüfen unverbindlich, ob und in welcher Höhe Schadensersatz möglich ist.

Fazit Europacar-Datenleck: Verbraucherrechte durchsetzen – nicht abwarten!

Datenlecks wie das bei Europcar sind keine Bagatellen. Wenn Hacker persönliche Informationen stehlen und veröffentlichen oder zur Erpressung nutzen, ist das ein klarer Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht. Betroffene Verbraucher haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz – und sie sollten diesen auch geltend machen. Mit unserer Hilfe geht das unkompliziert und risikofrei. Jetzt handeln – und den Europcar-Online-Check nutzen. Dr. Stoll & Sauer kämpft für Ihre Rechte – engagiert, erfahren und bundesweit erfolgreich.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 19 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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