GRP Rainer: Bewertung des Einzelfalls für erfolgreiche Selbstanzeige unerlässlich
Köln (ots)
Der Druck auf Steuersünder wächst; die Gefahr entdeckt zu werden, steigt. Für eine erfolgreiche Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist eine genaue Bewertung des Einzelfalls notwendig.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Steuersünder ist das Risiko entdeckt zu werden, kontinuierlich gestiegen und wird u.a. durch den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017 noch weiter steigen. Im Fall einer Verurteilung drohen den Betroffenen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az. 1 StR 373/15) seine bisherige Rechtsprechung noch verschärft. Demnach liegt schon bei einer Hinterziehungssumme ab 50.000 Euro eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor, so dass dann bereits eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Für die Höhe des Strafmaßes sei aber auch die Bewertung des Einzelfalls entscheidend.
Der Königsweg um einer Verurteilung zu entgehen, ist und bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese ist nur möglich, wenn sie vor der Entdeckung durch die Steuerbehörden gestellt wird. Damit sie strafbefreiend wirken kann, muss sie außerdem vollständig und fehlerfrei sein. Dazu ist eine genaue Bewertung der spezifischen Umstände eines jeden Einzelfalls notwendig. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und weiterhin eine Verurteilung droht.
Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien dabei kaum zu überschauen und noch weniger zu überblicken. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.
Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können jeden Einzelfall genau bewerten und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der gemeinsam mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.
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