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Pressemitteilung: Wirtschaftsforensik: Wie Unternehmen Wirtschaftskriminalität verhindern können

Betrugsfälle bei COVID 19-Schnelltests, der Cum-ex-Aktien-Skandal oder Cyberattacken auf Unternehmen: Die Meldungen über wirtschaftskriminelle Fälle nehmen weiter zu. Dies bestätigt auch das im Juli veröffentlichte Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität für 2021 des Bundeskriminalamts (BKA). Laut des Berichts ist die Fallzahl der Wirtschaftskriminalität das zweite Jahr in Folge gestiegen. Allein im Gesundheitswesen hat sich die Zahl der Fälle nahezu verdreifacht. Prof. Dr. Karsten Munscheck, Programmleiter des Studien-gangs Wirtschaftsforensik (M.Sc.) der Hochschule Fresenius in Wiesbaden, erklärt, wie Wirtschaftsforensiker:innen Wirtschaftskriminalität in Unternehmen verhindern können.

In Deutschland beläuft sich der Schaden, der allein durch Wirtschaftskriminalität verursacht wird, jährlich auf einen hohen Milliardenbetrag. Der tatsächliche Schaden lässt sich dabei nicht ganz einfach beziffern. Während eine Umfrage von Bitkom einen Schaden durch Wirtschaftskriminalität im Jahr 2021 von mehr als 200 Milliarden Euro ermittelt, wird dieser im Bundeslagebild zur Wirtschaftskriminalität des Bundeskriminalamts mit nur etwa 2,4 Milliarden Euro ausgewiesen. Aus Angst vor Imageverlust zeigen viele Unternehmen den entstandenen Schaden erst gar nicht an. Ein weiteres Problem: Die Unternehmen können nur einen Schaden melden, der direkt auf eine Straftat zurückzuführen ist. Der tatsächliche Verlust ist aufgrund von Imageschäden, Aufklärungskosten oder Einnahmeeinbußen jedoch oft sehr viel höher.

Die Wirtschaftsforensik

Was passiert, wenn ein Schaden vermutet wird? Zur Aufklärung von Verdachtsfällen bedarf es Expert:innen, die sich in verschiedensten Bereichen auskennen. Hier setzen Wirtschaftsforensiker:innen an, denn sie betreiben Detektivarbeit der etwas anderen Art. Um Wirtschaftskriminalität zu verhindern, empfiehlt Prof. Dr. Karsten Munscheck Unternehmen, zunächst ihr Risikomanagement neu zu denken. Bislang sei die Aufdeckung und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität und anderen Regelverstößen auf verschiedene Abteilungen wie beispielsweise Compliance, Risikocontrolling, Risikomanagement, interne Revision oder interne Ermittlungen verteilt. „Eine Bündelung dieser Kompetenzen ermöglicht ein effektiveres Arbeiten“, erklärt Munscheck. „Da die Tatbestände häufig sehr komplex sind, kann ein Mitarbeiter allein nicht über alle notwendigen Kenntnisse verfügen, um diese Fälle aufzudecken. Hier sollten Unternehmen vermehrt interdisziplinäre Teams bilden, in denen die Expertisen von Wirtschaftsforensikern, Controllern, IT-Fachleuten, internen Ermittlern und Juristen zusammengeführt werden.“

Auch eine Unternehmenskultur, die mit möglichen Fehlern offen umgeht, sei wichtig. Andernfalls werden Mitarbeiter oft nicht wagen, auf mögliche Unregelmäßigkeiten aufmerksam zu machen. Dies betreffe sowohl die Verursacher:innen der Fehler als auch Kolleg:innen, denen Unregelmäßigkeiten auffallen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass nicht jeder Unregelmäßigkeit eine Straftat zugrunde liegen muss. Häufig seien auch menschliche oder technische Fehler die Ursache. „In solchen Szenarien steht die Optimierung des internen Kontrollsystems, der IT oder der Zusammenarbeit durch bessere Kommunikation als Konsequenz im Vordergrund. Insofern müssten Wirtschaftsforensiker:innen umfassend oder – etwas allgemeiner formuliert – breit denken, in alle Richtungen ermitteln und auch Vorschläge zur Prävention solcher Unregelmäßigkeiten machen“, sagt Munscheck.

Mit besten Grüßen

Melanie Hahn
Pressesprecherin Wirtschaft & Medien/onlineplus

T +49 221 973199-507 · M +49 171 359 2590 
melanie.hahn@hs-fresenius.de

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