EANS-News: ams AG
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9.
Juni 2015
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienrückkauf ams AG FN 34109 k ISIN AT0000A18XM4 Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV In der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG, Unterpremstätten, wurde am 9. Juni 2015 zum 9. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst: "Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG, auf den Inhaber lautende Stückaktien der ams AG zu erwerben, wobei der Anteil der gemäß dieser Ermächtigung zu erwerbenden und der bereits erworbenen und von der ams AG noch gehaltenen eigenen Aktien am jeweiligen Grundkapital mit 10% begrenzt ist. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 09.12.2017. Der Gegenwert (Erwerbskurs) je zu erwerbender Stückaktie darf den Betrag von CHF 1,-- nicht unterschreiten und den durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage nicht mehr als 30% überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder außerhalb davon erfolgen, also auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand (in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat gemäß §§ 169-171 AktG) weiters: a. eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; b. eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden; c. eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden; d. das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne Nennbetrag, die auf Inhaber lauten, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen; und e. für eine Dauer von fünf Jahren, nämlich bis 09.06.2020, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1b AktG jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann." Unterpremstätten, im Juni 2015 Der Vorstand Rückfragehinweis: Moritz M. Gmeiner Director Investor Relations Tel: +43 3136 500-31211 Fax: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Unterpremstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com WWW: www.ams.com Branche: Technologie ISIN: AT0000A18XM4 Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch
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