Verhandlung im Schmerzensgeldprozess nach Beinahe-Absturz des Eurowings-Fluges EW7514
Hamburg (ots)
Am 20.03.2025 kommt es beim Amtsgericht Hamburg zur mündlichen Verhandlung wegen Schmerzensgeldansprüchen nach dem Beinahe-Flugzeugabsturz des Eurowings-Fluges EW7514 vom 27.08.2023.
Eurowings Flug EW7514 flog am 27.08.2023 auf dem Weg von Hamburg nach Ibiza in eine Gewitterwolke, wodurch es zu einem Beinahe-Absturz kam. Die Situation war so dramatisch, dass auch die Crew-Mitglieder in Panik ausbrachen. Eurowings leitete den Flug daraufhin zum Flughafen Alicante (Spanien) um und überlies die traumatisierten Fluggäste dort ihrem Schicksal. Der Flug war Ende August 2023 Gegenstand einer umfangreichen Berichterstattung in der Presse.
Eurowings wird vorgeworfen, das Flugzeug bewusst in eine Gewitterwolke geflogen zu haben, wo dieses durch die Luft geschleudert stark nach links und rechts ausgebrochen ist, um dann massiv an Höhe zu verlieren. Die Fluggäste mussten sich an ihren Sitzen festhalten, um nicht aus diesen geschleudert zu werden. Nachdem auch Panik beim Personal an Bord ausbrach, hatten viele Fluggäste Todesangst.
Da Eurowings sämtliche der wegen der traumatischen Erfahrung geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche zurückgewiesen hat, wurde für eine Passagierin eine Musterklage beim Amtsgericht Hamburg unter dem Az. 33a C 292/24 erhoben.
Eurowings verweigert auch im Prozess eine Zahlung und verweist zur Begründung unter anderem darauf, "eine Monierung während des Fluges habe nicht stattgefunden". Wie die Eurowings während extremer Turbulenzen und ausbrechender Panik in 10.000 Metern Höhe hätte hieran in Folge einer "Monierung" etwas ändern wollen und wie ein panischer Passagier hierzu in der Lage sein sollte, wird die Eurowings nun im Rahmen der öffentlichen Verhandlung am 20.03.2025 erklären müssen.
Der öffentliche Termin findet statt am 20.03.2025 um 10:15 Uhr in Saal A 019 des Amtsgerichts Hamburg Mitte, Sievekingplatz 1, 20348 Hamburg statt.
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