Generative KI und Urheberrecht: Verlässlicher Rechtsrahmen fehlt
Frankfurt am Main (ots)
Die massenweise Nutzung geschützter Werke für Zwecke der künstlichen Intelligenz wirft urheberrechtliche Fragen auf. Der Verband Bildungsmedien unterstützt die Forderung des Deutschen Kulturrats an den Gesetzgeber, diese Fragen zeitnah und umfassend zu diskutieren.
Generative KI betrifft Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler in ganz erheblicher, teilweise existenzbedrohender Weise. Ähnliches gilt für sonstige Rechtsinhaber wie Verlage. Der Deutsche Kulturrat fordert deshalb in seiner Stellungnahme zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz vom 13. Januar 2025 eine umfassende rechtspolitische Diskussion der offenen urheberrechtlichen Fragen: Der Gesetzgeber müsse darauf achten, dass ein Ausgleich der Interessen aller Beteiligten gefunden werde und insbesondere die Interessen der Urheberinnen und Urheber, ausübenden Künstlerinnen und Künstler sowie aller sonstigen Rechtsinhaber berücksichtigt würden. Das betrifft beispielsweise das kommerzielle Text und Data Mining, die Lizenzierung sowohl des Input als auch des Output oder die Frage nach Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.
Zugang zu Bildung und Wissenschaft sichern
Der Verband Bildungsmedien e. V. vertritt die Interessen der rund 80 professionellen Bildungsmedienanbieter in Deutschland. Er hat im Fachausschuss Urheberrecht des Deutschen Kulturrats an der Stellungnahme mitgearbeitet. Denn die Nutzung generativer KI bietet Chancen und Risiken auch für die Anbieter von Bildungsmedien, Bildungssoftware und Online-Angeboten:
Verlage und Medienentwickler benötigen verlässliche, rechtliche Grundlagen, damit sie stabile und langfristig einsetzbare Medienformate entwickeln, produzieren und anbieten können. Autorinnen und Autoren steht wie allen Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Vergütung für ihre kreativen Leistungen zu. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich darauf verlassen können, dass Texte, Bilder, Audios, Videos etc., die sie in der Schule einsetzen wollen, rechtlich abgesichert sind und genau in dem Rahmen, den sie im Alltag benötigen, auch verwendet werden können.
"Der Zugang aller Menschen zu Bildung und Wissenschaft ist unabdingbar für das Wohlergehen einer Gesellschaft und deren auf Wissensmehrung basierende Weiterentwicklung", erläutert Christoph Pienkoß, Geschäftsführer des Verband Bildungsmedien: "Doch bei der Gewährung dieses Zugangs müssen die Rechte derjenigen, die Bildungsinhalte originär schaffen, herstellen und vertreiben, jederzeit und umfassend gewahrt bleiben."
Der Deutsche Kulturrat e. V. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Link zur Stellungnahme: https://ots.de/YGIMW3
Der Verband Bildungsmedien e. V. ist der führende Zusammenschluss professioneller Bildungsmedienanbieter in Deutschland. Mehr zum Thema Urheberrecht und Bildung: https://bildungsmedien.de/unsere-themen/urheberrecht-und-bildung
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