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ZIA zum Grundsteuer-Urteil: Nur Südländermodell kommt in Frage

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ZIA zum Grundsteuer-Urteil: Nur Südländermodell kommt in Frage

Berlin, 10.04.2018 - Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die Bemessung der Grundsteuer nach den Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber müsse bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen - andernfalls dürften die aktuellen Regeln nicht mehr angewendet werden.

"Bei dieser kurzen Frist kommt nur das Südländermodell als Bemessungsgrundlage in Frage", sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. "Zudem haben sich bereits namhafte Landesminister dafür ausgesprochen und durch Proberechnungen auf die drohende Kostenexplosion und die soziale Unverträglichkeit beim vom Bundesrat eingebrachten Kostenwertmodell aufmerksam gemacht."

"Das Südländermodell wäre schneller administrierbar als das Kostenwertmodell", sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. "Aufgrund der reinen Bezugnahme auf Grundstücks- und Gebäudegröße als Bemessungsgrundlage wäre dieses zudem weniger streitanfällig. Auch ein automatischer Erhöhungsmechanismus wäre im Vergleich zum Kostenwertmodell beim Südländermodell ausgeschlossen, da eine regelmäßige Aktualisierung der steigenden Grundstücks- und Baukosten nicht vorgesehen ist."

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der
Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter mehr als 25
Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten
Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen
Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und
Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobi-lienwirtschaft eine Stimme auf
nationaler und europäischer Ebene - und im Bundesverband der deutschen Industrie
(BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Kontakt
André Hentz
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 23
E-Mail:  andre.hentz@zia-deutschland.de
Internet: www.zia-deutschland.de
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Dokument:  180410_PM_ZIA_Grundsteuer-Urteil.docx
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