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Umlagefähigkeit der Kabelgebühren: ZIA warnt vor Kostensteigerung für Mieterinnen und Mieter

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Umlagefähigkeit der Kabelgebühren: ZIA warnt vor Kostensteigerung für Mieterinnen und Mieter

Berlin, 19.08.2020 - Der Zentrale Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert die Überlegung, bei der anstehenden Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren abzuschaffen. Aktuell zahlen zahlreiche Mieterinnen und Mieter über ihre Wohnnebenkosten die monatlichen Grundgebühren für ihren Kabel-TV-Anschluss - und kommen hierbei weitaus günstiger weg als wenn sie auf die Angebote anderer Kabel-TV-Anbieter zurückgreifen müssten.

"Die Wohnungsunternehmen sind in der Lage, für ihre Bestände kostengünstige Fernsehanschlüsse auszuhandeln", sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. "Diese Kostenersparnisse werden an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht. Fällt die Umlagefähigkeit weg, so steigen die Lebenshaltungskosten der Menschen. Angesichts der ohnehin schon negativen Folgen für die Wirtschaft und hohen Kurzarbeit-Zahlen infolge von Corona ist dies eine Maßnahme, die von den Reformüberlegungen unberührt bleiben sollte."

Zudem hätte die Abschaffung der Umlagefähigkeit für Sozialhilfeempfänger dramatische Folgen, da die Kabelgebühren als Teil der Nebenkosten dann nicht mehr vom Amt übernommen werden würden. "Man müsste sich dann entscheiden: Informationsverzicht oder höhere Lebenshaltungskosten? Letzteres kann oftmals nicht ohne Probleme gestemmt werden", so Mattner.

Umlagefähigkeit sichert den Netzausbau

Darüber hinaus bildet die Umlagefähigkeit der Gebühren für den Breitbandanschluss das Fundament für die geplanten Investitionen in den Netzausbau zu und in den Gebäuden, da nur durch die damit verbundene Abnahmesicherheit eine verlässliche Investitionsplanung möglich ist. Der Anschluss von Gebäuden an Glasfasernetze und die Errichtung von FTTH-Glasfasernetzen in den Gebäuden als dritte Bestands-Infrastruktur neben Kupferdoppelader und Koaxialkabel ist flächendeckend nur möglich, wenn der jeweilige Investor auch eine belastbare Grundlage hat, dass sich die erforderlichen hohen Investitionen auch langfristig amortisieren werden. Die angedachte Streichung der Umlagefähigkeit nimmt Investoren diese Planungssicherheit und hemmt damit den Glasfaserausbau.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene - und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Kontakt
André Hentz
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 23
E-Mail:  andre.hentz@zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
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Dokument:  200819_PM_ZIA_TKG-Novelle.docx
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