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Verbraucherzeitschrift FINANZTEST empfiehlt Gang zum Notar

Hamburg (ots)

Die Zeitschrift FINANZTEST hat in ihrer Spezialausgabe zum Thema "Erben und vererben" den Besuch beim Notar empfohlen. "Da das Erbrecht komplex ist, lohnt sich eine Rechtsberatung durch einen Notar oder im Erbrecht versierten Anwalt, vor allem bei komplizierten Vermögensverhältnissen", schreibt das Magazin. Insbesondere rät FINANZTEST dazu, ein Testament beim Notar zu errichten: "Der Gang zum Notar hat Vorteile. Das Testament ist formal korrekt und gleichzeitig sicher verwahrt. Niemand kann es im entscheidenden Moment verschwinden lassen."

"Bei einem notariellen Testament kann der Vererber sicher sein, dass sich keine formalen Fehler einschleichen, wie sie ihm unterlaufen könnten, wenn er das Schriftstück zuhause im stillen Kämmerlein verfasst. Und er weiß das Dokument sicher verwahrt", so die FINANZ-TEST-Autoren. Dabei weisen sie neben der sicheren Verwahrung auch auf die Zeit- und Kostenvorteile hin: Ein notarielles Testament spare den zeitlichen und finanziellen Aufwand für einen Erbschein, denn ein notarielles Testament ist als öffentliche Urkunde ein zulässiger Ersatz für dieses Dokument.

Auch für die immer wichtiger werdende Vorsorgevollmacht empfiehlt FINANZTEST eine Beratung durch den Notar: "Lassen Sie sich bei Ihrer Vorsorgevollmacht am besten von einem Notar helfen. Hat er den Text verfasst und das Dokument beurkundet, werden später keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen." Dabei verschweigen die Autoren der Verbraucherzeitschrift nicht, dass eine Vorsorgevollmacht auch auf anderem Wege errichtet werden kann. Eine Vollmacht kann selbstverständlich in eigenen Worten formuliert werden und ist streng genommen sogar mündlich gültig. Besser ist es in jedem Fall, die Vorsorgevollmacht in schriftlicher Form zu verfassen. FINANZTEST rät, diese Angelegenheit beim Notar zu erledigen. "Hat ein Notar die Vollmacht beurkundet, wird später niemand an der Wirksamkeit des Dokuments zweifeln", erklärt Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer.

Soll der Bevollmächtigte auch Immobiliengeschäfte abschließen können, ist die notarielle Beurkundung sogar vorgeschrieben, worauf auch FINANZTEST hinweist. Wenn Bevollmächtigte auf das Konto des Vollmachtgebers zugreifen müssen, blocken viele Kreditinstitute und verweisen darauf, dass nur Vollmachten auf hauseigenen Vordrucken gültig sind. "Notariell beurkundete Vollmachten müssen von den Banken aber akzeptiert werden", so Uerlings.

Pressekontakt:

Juni 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Rheinischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Michael von Hinden
von der Hamburgischen Notarkammer, Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der
Notarkammer Pfalz sowie Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)


Bitte beachten Sie die neue Homepage: www.notar-recht.de


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