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Anfängerfehler bei der Unternehmensgründung

Köln (ots)

Mit einer Idee fängt es an. Oder einem Angebot. Der Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit. Der Existenzgründer steht vor einer Vielzahl von offenen Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist:

Welche Rechtsform passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

"Vielen angehenden Jungunternehmern ist überhaupt nicht bekannt, welche Unternehmensformen für eine selbständige Tätigkeit zur Verfügung stehen und welchen Gestaltungsspielraum es da gibt", weiß Notar Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Oft scheinen andere Fragen dringender, dabei ist die Wahl der richtigen Rechtsform die Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens. Allzu leicht können die Weichen gleich zu Beginn des Unternehmerdaseins falsch gestellt werden. Solche Anfängerfehler haben lange und weitreichende Folgen.

Dabei leistet der Notar die nötige Aufklärung: "Die Auswahl an Rechtsformen ist groß: sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen börsennotierten Aktiengesellschaft", erläutert Uerlings. Zwei Grundformen sind für den Anfang zu unterscheiden: der Einzelkaufmann und die Personengesellschaften einerseits sowie die Kapitalgesellschaften andererseits. Diese Grundformen unterscheiden sich vor allem in punkto Haftung und Vertretung des Unternehmens.

"Prinzipiell gilt für Personengesellschaften: Alle handeln und haften gemeinsam", erläutert Notar Uerlings. Bei diesen Gesellschaften, zu denen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) gehören, müssen die Gesellschafter generell mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft geradestehen. Eine solche persönliche Haftung der Gesellschafter gibt es bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. In dieser Rechtsform kann das Unternehmerrisiko auf das sogenannte Stamm- bzw. Grundkapital begrenzt werden. Gleichzeitig muss dieses Startkapital aber auch bei der Gründung der Gesellschaft vorhanden sein. So muss für die in Deutschland besonders beliebte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Stammkapital von nominal 25.000 EUR aufgebracht werden, wovon bei Bargründungen aber nur die Hälfte sofort eingezahlt werden muss. Man kann also auch mit 12.500 EUR eine GmbH gründen. Für wenig kapitalintensive Tätigkeiten kann auf die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zurückgegriffen werden, die entsprechend weniger Stammkapital haben kann.

"Ein Patentrezept für die richtige Rechtsform gibt es nicht", so Notar Uerlings. "Es kommt immer darauf an: zum Beispiel auf den Unternehmensgegenstand, die Zahl der Gesellschafter, den Kapitalbedarf, die Wachstumspläne, die Mitarbeiterbeteiligung und auch darauf, wie risikoreich die unternehmerische Tätigkeit ist", erläutert Uerlings. Aufgrund dieser Vielzahl von Faktoren ist es nur einleuchtend, dass es bei der richtigen Wahl der Rechtsform immer um eine Entscheidung im Einzelfall geht, die gut überlegt und durch fachkundige Berater wie Ihren Notar begleitet sein muss.

Neben der Gründung des Unternehmens sorgt der Notar auch dafür, dass alle erforderlichen Eintragungen im Handelsregister vorgenommen werden. Das Fazit von Notar Uerlings fällt daher eindeutig aus: "Lassen Sie sich und ihr Unternehmen beraten, ob die gewünschte Rechtsform auch zu Ihnen passt."

Pressekontakt:

Rheinische Notarkammer
Burgmauer 53
50667 Köln
T: +49 (0) 221 2 57 52 91
F: +49 (0) 221 2 57 53 10
E: info@rhnotk.de

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