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Hamburgische Notarkammer

Damit das Start-up nicht zur Bruchlandung wird

München (ots)

Wer für eine Idee brennt, verliert leicht rechtliche Fallstricke aus dem Blick. Gerade Existenzgründer laufen Gefahr, sich ganz auf ihr unternehmerisches Projekt zu konzentrieren und dabei mitunter als lästig empfundene rechtliche und bürokratische Hürden zu unterschätzen. Doch auch diese Hürden können zum Scheitern des Start-ups führen. Frühzeitig rechtliche Beratung und Informationsangebote in Anspruch zu nehmen, beugt dem vor.

Ehe Existenzgründer damit beginnen, ihre Geschäftsidee in die Tat umzusetzen, empfiehlt es sich dringend, sich Gedanken über die Rechtsform des Unternehmens zu machen. Selbst wenn sie ihre Idee oder ihr Produkt noch nicht unmittelbar auf dem Markt anbieten, treten sie meist schon im Rechtsverkehr auf: Sie mieten sich beispielsweise in Büroräume oder Coworking Spaces ein, kaufen Material oder Softwarelizenzen und werben Finanzmittel ein. "Daher sollte gleich zu Beginn einer Existenzgründung ein Unternehmen im rechtlichen Sinne, häufig eine GmbH, gegründet werden", sagt Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern, "damit gleich alle Rechtsverhältnisse auf dieses Unternehmen laufen und nicht im Nachhinein Zuordnungsprobleme entstehen."

Bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen unterstützen Notarinnen und Notare. Sie zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten auf und beraten zu Vor- und Nachteilen. Ferner entwerfen sie die nötigen Verträge und kümmern sich nach der Beurkundung um die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister. "Gerade Jungunternehmer mit knapper Liquidität müssen sich nicht scheuen, die Expertise und Erfahrung des Notars in Anspruch zu nehmen", so Dr. Meininghaus. "Denn die Beratung ist durch die Beurkundungsgebühren mit abgegolten - also inklusive."

Neben der Unternehmensgründung stellen sich dem Gründer weitere rechtliche Fragen: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Was will das Finanzamt von mir wissen? Was habe ich mit der IHK zu tun? Und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Auch mit diesen Fragen werden Jungunternehmer nicht alleine gelassen.

Unter der Internetadresse www.gruenderagentur.org bietet die Landesnotarkammer Bayern jetzt ein umfangreiches Informationsangebot für Unternehmensgründer an. Die Seite gliedert sich in mehrere zentrale Bereiche (etwa Gewerberecht, Steuern, Mitarbeiter, Versicherungen) und gibt für jeden Bereich sowohl einen knappen Überblick als auch Detailinformationen zu verschiedenen Unterbereichen. Die Gründeragentur der Landesnotarkammer Bayern ist zwar auf Bayern konzentriert, die Informationen sind jedoch für Unternehmer aus allen Teilen Deutschlands hilfreich.

Auf der Internetseite finden sich neben allgemeinen Informationen auch anschauliche Beispielsberechnungen etwa für Sozialversicherungsabgaben oder Kosten von Handelsregistereintragungen. Wertvolle Wegweiser sind darüber hinaus Links zu Behörden (insbesondere soweit Anträge online gestellt werden können), zu nützlichen Tools (z.B. einem Programm zur Berechnung der Lohnsteuer von Angestellten oder einem Kalender mit wichtigen steuerlichen Fristen) und zu weiteren Ansprechpartnern einschließlich der Industrie- und Handelskammern.

Auch über die Start-up-Phase hinaus stellen sich viele Rechtsfragen. Hat der Unternehmer eine Familie, wird er sich Gedanken machen, ob ein Ehevertrag und ein Testament sinnvoll und nötig sind. Wer für Notfälle auch rechtlich vorsorgt, schläft besser: Vollmachten können sich sowohl für den privaten wie den geschäftlichen Bereich empfehlen. Zu diesen Themen bietet die Gründeragentur erste Informationen. Bei der Umsetzung unterstützt dann der Notar, der hierzu umfassend berät und die entsprechenden Vertragstexte gestaltet und beurkundet.

Pressekontakt:

Herr Notarassessor Dr. Claudius Eschwey
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Landesnotarkammer Bayern
Ottostr. 10/III
80333 München
Telefon: +49 (0)89 55166-0
Telefax: +49 (0)89 55166-234
Email: presse@notarkasse.de

Falls Sie den Zitatgeber durch einen anderen Experten ersetzen
möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:
Herrn Dr. Carsten Lindner von der Rheinischen Notarkammer,
Herrn Dr. Stephan Schneider von der Hamburgischen Notarkammer,
Herrn Dr. Carsten Walter von der Notarkammer Baden-Württemberg,
Herrn Dr. Andreas Schumacher von der Notarkammer Koblenz,
Herrn Dr. Markus Müller von der Notarkammer Pfalz sowie
Herrn Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Rückfragen oder Interesse an weiteren Informationen zu
diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns unter den
oben angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
Informationsdienstes Notar und Recht unter www.notar-recht.de

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