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FREIE WÄHLER stellen Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz in Berlin vor.

FREIE WÄHLER stellen Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz in Berlin vor.
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Entwurf wurde Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits übergeben.

Bei der heutigen Bundespressekonferenz stellten die FREIEN WÄHLER die Verfassungsbeschwerde gegen die gestern im Bundestag im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes beschlossenen automatischen Ausgangssperren vor. Der Beschwerdetext wurde bereits heute dem Büro des Bundespräsidenten übergeben und wird noch heute nach der Unterschrift des Bundespräsidenten für die „Bundesnotbremse“ als Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. Darüber hinaus wird die Einreichung einer zweiten Verfassungsbeschwerde gegen die existenzbedrohenden Eingriffe in Handel und Gastronomie geprüft.

Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER: „Wir FREIE WÄHLER sind heute nach Berlin gekommen, um die Freiheitsrechte der Bürger dieses Landes zu verteidigen und die Bundesregierung vor einem eklatanten Fehler zu bewahren. Es geht uns nicht darum Corona zu leugnen oder alle Maßnahmen in Frage zu stellen. Wir halten es für durchaus denkbar, dass das Instrument der Ausgangssperre in einzelnen Landkreisen sinnvoll sein kann. Grundsätzlich halten wir jedoch differenzierte und niederschwellige Maßnahmen durch die Landratsämter vor Ort für zielführender. Die geplanten automatischen Ausgangssperren sind in ihrer jetzigen Pauschalität zu radikal. Es ist daher völlig unnötig jetzt diese Keule aus Berlin zu schwingen für Dinge, die wir sinnvoller in den Kommunen vor Ort gestalten können.“

Dr. Joachim Streit, Chef der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz und einer der Beschwerdeführer: „Bei unsere Beschwerde geht es um die Freiheitsrechte jedes Einzelnen. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss immer das mildeste geeignete Mittel zur Bekämpfung der Pandemie eingesetzt werden. Automatisierte Ausgangssperren sind daher ein untaugliches Instrument. Die Pläne aus Berlin haben nichts mit der Realität vor Ort zu tun, tragen nicht zur Reduktion der Inzidenz bei und verstören die Menschen. Unser Grundgesetz steht nicht unter Pandemievorbehalt. Es kann deshalb nicht sein, dass Ausgangssperren, ohne dass es eines weiteren Vollzugsakts bedarf, automatisch in Kraft treten.“

Im Rahmen der Bundespressekonferenz wurde auch die Möglichkeit einer zweiten Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Aiwanger: „Wir werden uns nicht nur mit dem Thema der Ausgangssperren beschäftigen, sondern auch die Eingriffe in Handel und Gastronomie zum Thema machen. Es kann nicht sein, dass dem Handel das Recht zu öffnen verwehrt wird, obwohl Supermärkte mit ähnlichem Sortiment offen haben. Auch in der Gastronomie besteht großer Handlungsbedarf. Die Außengastronomie wird in den nächsten Woche Teil der Lösung und nicht des Problems sein, wenn wir dadurch Menschen gezielt und in geordneter Form soziale Kontakte ermöglichen. Außerdem vermissen wir völlig intelligentere Lösungen wie Öffnen durch Testen und die Nutzung von Lüftungssystemen in Innenräumen. Wir prüfen daher eine zweite Verfassungsbeschwerde.“

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

FREIE WÄHLER - Bundesvereinigung
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