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Einsatzkräfte schützen – Vorgaben zum Einsatz von blauen Signallichtern überarbeiten

Einsatzkräfte schützen – Vorgaben zum Einsatz von blauen Signallichtern überarbeiten
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Die FREIEN WÄHLER fordern die Ampelkoalition auf die im Juli dieses Jahres beschlossene Überarbeitung der Straßenverkehrszulassungsordnung für Einsatzfahrzeuge sofort rückgängig zu machen. Die Neuregelung für Warnleuten an Rettungsfahrzeugen, genauer gesagt deren Reduktion, erhöht die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Einsatzfahrten und gefährdet damit das Leben von Einsatzkräften.

Gregor Voht, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER, fordert das Verkehrs- und das für Feuerwehren zuständige Innenministerium auf die negativen Auswirkungen der Novellierung anzuerkennen und zu beheben: „Schon vor der Anpassung waren die Rettungsfahrzeuge im Einsatz besonders unfallgefährdet. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Einsatzfahrzeuge deshalb frühzeitig gut erkennen können. Die Behauptung des Verkehrsministeriums, dass eine große Anzahl an Leuchten zu einer „Übersignalisierung“ geführt und andere Verkehrsteilnehmer geblendet und verunsichert hat, halte ich für nicht nachvollziehbar. Vielmehr waren die Einsatzfahrzeuge häufig gut zu hören, jedoch nicht sofort zu sehen - dieser Zustand führt zu Unsicherheiten bei anderen Verkehrsteilnehmern.“

Die FREIEN WÄHLER setzen sich dafür ein, dass die Wirksamkeit von Signalbildern nach dem Vorbild der Warnbeklebung vom Ministerium grundlegend untersucht wird.

„Die Einsatzkräfte müssen sich auf die Wirksamkeit der Signalleuten verlassen können. Die letzten Messungen zur Wirksamkeit liegen teilweise schon 50 Jahre zurück. Seitdem haben sich nicht nur die Bauweise der Fahrzeuge geändert, sondern der Verkehr hat insgesamt zugenommen. Ein Blaulichtpaar vorn und hinten mit einer klaren Hauptstrahlrichtung wird der Einsatzrealität in vielen Fällen nicht gerecht. Wir fordern deshalb, dass die Ampel sich schnellstmöglich erneut mit dem § 52 StVZO beschäftigt. Während die Auswirkungen überprüft werden müssen die Vorgaben der Novellierung ausgesetzt werden“, so Voht weiter.

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

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