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Testen, Fragen, Diskutieren – der Tag des E-Rezeptes bei der OTWorld 2024

Testen, Fragen, Diskutieren – der Tag des E-Rezeptes bei der OTWorld 2024
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Testen, Fragen, Diskutieren – der Tag des E-Rezeptes bei der OTWorld 2024

Am 16. Mai 2024 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) auf der OTWorld 2024 in Leipzig den ersten Tag des E-Rezeptes veranstaltet. Den ganzen Tag war es möglich, sich über den Stand des Projekts eVO für orthopädische Hilfsmittel und die Erstellung und Abrufung der eVerordnung zu informieren. BIV-OT Vorstandsmitglied Thomas Münch, verantwortlich für das Pilotprojekt eVO, führte die Messebesucher mit gezielten Rundgängen und stand während der Tests für Fragen und Diskussionen bereit. Besonderes Highlight: der Expertentalk „Die eVO kommt! Von der Software bis zur Kartenausgabe: Wie bereite ich meine Prozesse und Mitarbeiter optimal darauf vor?“ bei dem Thomas Münch und Projektpartner Jan Helmig sowie Vertreter von Handwerkskammer und Kostenträgern Rede und Antwort standen.

„Das Interesse war groß und die Gespräche haben neuen Input für kommende Termine unserer Arbeitsgruppe gegeben”, resümierte Thomas Münch nach den Rundgängen. „Es ist schön zu sehen, dass die Betriebe ihre Gedanken mit uns teilen und sich mit dem Thema Digitalisierung aktiv auseinandersetzen.” Viele Kollegen aus den Sanitätshäusern schenken dieser Entwicklung bereits Aufmerksamkeit. Um zukunftsfähig zu bleiben, müssten sich jedoch alle mit dem Thema auseinandersetzen.

Auf der OTWorld 2024 hat der BIV-OT mit seinen Partnern gezeigt, wie in Deutschland eine eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel ausgestellt und eingelöst werden kann. Mehr als 1.200 Verordnungen wurden auf der internationalen Fachmesse in Leipzig eingelöst. Leistungserbringer und Ärzte zeigten sich vor Ort hoch interessiert und gaben ein positives Feedback.

Gut informiert in die ersten Tests

Die von Thomas Münch geleiteten Rundgänge starteten am Stand des Pilotprojekts eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel mit der Erstellung einer eVerordnung. Danach ging es zum Stand der opta data Gruppe, die ihre verschiedenen Softwarelösungen od | eva/3 viva! health, mmOrthosoft und acriba vorstellten. Ebenso zeigten TopM und carelogic zur OT World ihre Softwarelösungen und Integrationsmöglichkeiten für die eVerordnung. Dann folgte der für die Leistungserbringer wohl spannendste Part, das Abscannen und Aufrufen der Verordnung wie es ab 2027 für sie verpflichtend zum Alltag gehören wird. Und wie funktioniert es? Ist die eVerordnung abgescannt, wird sie im Fachdienst gesperrt und kann nicht mehrfach eingelöst werden. Der Leistungserbringer hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder er weist die Verordnung ab, weil er beispielsweise die Präqualifizierung nicht hat, und gibt diese wieder frei oder er nimmt sie an und verarbeitet sie weiter. Die Branchensoftware überprüft die Daten des Versicherten, der Krankenkasse, des Leistungserbringers und des Arztes im Hintergrund und meldet Fehler. Bereits eingelöste Verordnungen können nicht erneut abgerufen werden, so wird eine Doppelversorgung ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ein Rezept fehlerhaft ist?

Die Leistungserbringer kennen es aus ihrem Alltag, Verordnungen und Rezepte müssen an den Arzt zurück, weil sie unvollständig sind – aber wie soll das mit einer digitalen Verordnung ablaufen? In den Praxisverwaltungssoftware-Systemen (PVS-Systemen) sollten in Zukunft weniger formale Fehler passieren, wie Thomas Münch erläuterte: „In der eVerordnung kann zum Beispiel die Diagnose nicht fehlen. Ohne Diagnose wird sie im System gar nicht angenommen.“ Dieser Fortschritt allein reiche nicht. „Wir brauchen zusätzlich den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Wir müssen auf den Stand der Versorgung ebenso zugreifen können wie selbst den Fortschritt in der Versorgung dokumentieren. Deshalb fordern wir gemeinsam mit den Kollegen der anderen Gesundheitshandwerke, dass wir vollen Zugriff auf die ePA haben. Die durch die Verordnungen bei uns veranlassten Leistungen haben schließlich enormen Einfluss auf die Versorgung und die Lebensqualität der Patienten.“

„Nach dem Rundgang zum Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel auf der OTWorld nimmt die eVerordnung für mich erstmals Formen an“, erklärt Ilona Monsa vom Sanitätshaus Lückenotto. „Im Detail werden auf uns Leistungserbringer allerdings noch einige Herausforderungen zukommen.“ Einig waren sich aber alle Messebesucher darin, dass durch die eVerordnung große Potentiale für beschleunigte und arbeitssparende Prozesse ausgeschöpft werden können.

Die größte Sorge der Teilnehmer: die auf sie zukommenden (Prozess)Kosten

Susann Böttger von der Schuh-Betters GmbH fasste es nach einem Rundgang so zusammen: „Gut, dass der BIV-OT das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel aufgesetzt hat. Ich fürchte jedoch, dass wir Leistungserbringer aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen auf großen Kosten für die Digitalisierung sitzen bleiben werden!“ Die Kosten, die beschäftigten die Leistungserbringer allesamt. Wie viel wird die Technik kosten, die Software und was hängt noch alles mit dran, damit die Digitalisierung auch funktioniert? Sorgen konnte Thomas Münch noch keine zerstreuen, doch er konnte einen Lichtblick geben: er versicherte, man wird in Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund treten, um über die Kostenübernahme der Digitalisierung zu beraten.

Wie geht es weiter nach der OTWorld und diesen ersten Softwaretests?

Thomas Münch machte mehrfach deutlich, dass es noch Kinderkrankheiten auszumerzen gelte: „Erst wenn der Standard-Verordnungsprozess fehlerfrei läuft, können wir über Dauerverordnungen, Folgeverordnungen und alles weitere nachdenken.” Es ist also noch einiges zu tun, bis im Juli 2027 die eVerordnung verpflichtend wird. Auf dem Stand des BIV-OT trafen sich Vertreter des Pilotprojekts eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel an diesem Tag, um die Gelegenheit für ein persönliches Kennenlernen zu nutzen. So kamen Vertreter von TopM, der opta data Gruppe, der Handwerkskammer Düsseldorf, der Sanitätshäuser, des Verbandes Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC), des AOK Bundesverbandes, der Ärzte, der ORTHEGROH und des BIV-OT zusammen. „Schön, dass wir uns nach drei Jahren Arbeit endlich mal alle zusammen persönlich austauschen”, eröffnete Thomas Münch das Treffen und Dr. Jan Helmig (Chief Digital Officer der opta data Gruppe) erklärte: „Wir beweisen mit diesem Projekt, dass Digitalisierung funktioniert und für die Beteiligten sogar spannend sein kann.”

Der Abschluss des Tages: der Expertentalk „Die eVO kommt! Von der Software bis zur Kartenausgabe: Wie bereite ich meine Prozesse und Mitarbeiter optimal darauf vor?“

„Digitalisierung fetzt”, befindet auch Frank Rudolf, Vertreter des AOK Bundesverbandes, zum Ende des Expertentalks, der das Programm zum Tag des E-Rezeptes abgerundet hat. Eine Stunde lang konnten Fragen an die Experten der Digitalisierung von Hilfsmitteln gestellt werden und ein Einblick in die Arbeit und Herangehensweise gewonnen werden. Dieses Angebot nutzten viele Interessierte, die den Saal füllten. Die Digitalisierung ist eine Chance ins Gespräch zu kommen, die Prozesse zu beschreiben und zu verstehen und sie für alle Beteiligten zu vereinfachen, darin waren sich alle Teilnehmer einig. Von Frank Rudolf, über Markus Jochem – Vertreter der ARGE eGesundheit, Dr. Jan Helmig, Prof. Dr. Frank Braatz – Vorstandsmitglied der Vereinigung für Technische Orthopädie (VTO), bis hin zu Thomas Münch und Claudia Toeller – Abteilungsleiterin der Handwerkskammer Düsseldorf. Sie alle begreifen die Pilotprojekte und die Digitalisierung der Verordnungen für Hilfsmittel als große Hilfe, um abbilden zu können, wie die Realität der eVerordnungen aussieht. Deshalb war es auch wichtig, dass sich das Publikum zu Wort meldete und Vertreter der Ärzte darlegten, dass ein E-Rezept Arzneimittel schon heute kaum für sie zu leisten ist. Bei Hilfsmitteln könnte dies noch schlimmer werden. Weil Versorgungen so komplex sind, dass viele verschiedene Hilfsmittel verordnet werden müssen. Oder der Einwand, dass es für manche Menschen mit kognitiven Einschränkungen schwer zu begreifen sei, dass sie plötzlich kein Rezept und keine Verordnung mehr ausgedruckt bekommen. „Die elektronische Verordnung wird das Papierrezept ablösen aber voraussichtlich nicht komplett ersetzen, da auch alternative Wege berücksichtigt werden müssen”, erklärte Dr. Helmig und Moderatorin Kirsten Abel beschloss: „Am Ende wollen wir alle das Gleiche, nämlich einen gut durchdachten und erprobten Prozess an die gematik überreichen, wie das E-Rezept für alle Mehrwerte bringen kann.”

Ansprechpartner für die Presse:

Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Reinoldistr. 7 -9 • 44135 Dortmund • Telefon: 01715608125 • E-Mail: kirsten.abel@biv-ot.org

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 45.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Im pressum:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik 
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Postfach 10 06 51, 44006 Dortmund
Tel.: 0231/557050-0, Fax: 0231/557050-40

E-Mail: info @ biv-ot.org

Vertreten durch:
Präsident: Alf Reuter
Vizepräsident: Albin Mayer
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Georg Blome

Rechtsform: Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 10115 Berlin
E-Mail:  info@bmwi-bund.de

UST-ID: DE124651675

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