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Tierschützer verklagen Zoo Duisburg - Gerichtstermin am Freitag

Hagen (ots)

Mehr als fünf Jahre schwelt nun schon der Streit zwischen dem Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und dem Zoo Duisburg wegen einer bisher abgelehnten Einsichtnahme in die Akten des Delfinariums. Nach einer Klage des WDSF findet die öffentliche Hauptverhandlung nun am Freitag, den 17. Oktober, um 09:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt (Sitzungssaal III, Raum 240).

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Der Zoo spielt mit uns seit Jahren Katz und Maus. Anfragen aufgrund des Umweltinformationsgesetzes (UIG) hinsichtlich der Haltung und der hohen Todesrate der Delfine wurden seit dem Jahr 2009 nur häppchenweise beantwortet."

In einem Schreiben des Zoos aus dem Jahr 2012 hieß es dann nach einem erneuten WDSF-Antrag endlich: "Wir bestätigen Ihren Antrag und freuen uns über Ihr Interesse an unserer Delfinhaltung. Nach einer Bearbeitungszeit von 2 Monaten können wir die Ihnen zustehende Informationen - ungeachtet einer Rechtspflicht - zur Verfügung stellen."

Doch aus dem Versprechen des Zoo Duisburg wurde nichts. Nach Ablauf der beiden angekündigten Monate legte das WDSF Klage ein.

Nachdem das WDSF Mitte 2012 auf der Grundlage eines obergerichtlichen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Akteneinsicht im Tiergarten Nürnberg genommen hatte und etwa 5.000 Seiten der tiermedizinischen Berichte des dortigen Delfinariums über einen Zeitraum von fast fünf Jahren gesichtet und von Meeresbiologen des WDSF ausgewertet wurden, konnten permanente Verabreichungen von Psychopharmaka und Antibiotika aufgedeckt werden.

Im Duisburger Delfinarium vermutet das WDSF einen ähnlichen Medikamentenmissbrauch und einen Zusammenhang mit der relativ hohen Todesrate der Delfine. Ortmüller: "Gegen den vormaligen Duisburger Tierarzt Manuel Garcia Hartmann, der bis Anfang 2008 etwa 13 Jahre lang für die Delfine in Duisburg zuständig war, hat die Schweizer Staatsanwaltschaft im letzten Jahr einen Strafbefehl wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei erlassen, nachdem mindestens zwei von ihm medizinisch betreute Delfine im Schweizer Vergnügungspark Connyland nachweislich an einer Antibiotikavergiftung gestorben waren. Erst nach einer Berufungsverhandlung wurde Hartmann freigesprochen, weil nicht restlos nachgewiesen werden konnte, dass das Medikament zum Tod der Tiere geführt habe."

Ortmüller geht davon aus, dass er den Prozess gegen den Duisburger Zoo gewinnt, um dann auch die Öffentlichkeit über die fachlichen Analysen durch die WDSF-Meeresbiologen zu informieren. "Die Delfinhaltung muss definitiv beendet werden. Das entspricht nicht mehr dem Zeitgeist", meint Ortmüller und weiter: "Duisburg ist vermutlich mit mehr als 60 verstorbenen Meeresäugern der größte Delfinfriedhof Europas. Die Delfine leiden in der kleinen Beckenhaltung und die Verwendung für Showzwecke ist ein Missbrauch dieser sensiblen Meeressäuger. Das hat mit einem Bildungsauftrag des Zoos nichts mehr zu tun und wir empfehlen, solche Tiergefängnisse zu boykottieren."

Pressekontakt:

Jürgen Ortmüller
Gesellschafter-Geschäftsführer
Mobil: 0151 24030 952

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