All Stories
Follow
Subscribe to Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

Hinweis für die Medien: Erfüllt der diplomatische Dienst der EU seine Koordinierungsfunktion wirksam?

Erfüllt der diplomatische Dienst der EU seine Koordinierungsfunktion wirksam?

  1. Veröffentlichung am Dienstag, 30. Januar 2024, um 17.00 Uhr (MEZ)
  2. Interviews auf Anfrage

Am Dienstag, 30. Januar 2024, veröffentlicht der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht, in dem er der Frage nachgeht, ob sich der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) – der diplomatische Arm der EU – wirksam mit anderen Interessenträgern im Bereich des auswärtigen Handelns wie den EU-Institutionen und den EU-Delegationen abstimmt.

Hintergrund

Immer mehr Politikbereiche der EU umfassen außenpolitische Aspekte. Darüber hinaus haben die jüngsten Ereignisse – insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – die Außenpolitik in den Vordergrund der Besorgnis der EU-Mitgliedstaaten gerückt. Der EAD setzt in Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU um und hat eine wichtige Koordinierungsfunktion in Bezug sowohl auf die Europäische Kommission als auch auf den Rat der EU. Mit fast 150 EU-Delegationen weltweit, die seiner Zuständigkeit unterstehen, trägt der EAD auch zur Verwaltung der diplomatischen Beziehungen der EU zu Nicht-EU-Ländern und zu internationalen Organisationen bei.

Im Mittelpunkt der Prüfung stand die Koordinierungsfunktion des EAD im Bereich des auswärtigen Handelns. Die Prüfer bewerteten, ob die Koordinierung innerhalb der EAD-Zentrale in Brüssel und mit den EU-Delegationen weltweit sowie mit der Kommission und dem Rat wirksam war. Sie untersuchten auch das Informationsmanagement, die Berichterstattung und die Personalausstattung des EAD. Vor-Ort-Kontrollen wurden bei den EU-Delegationen in Bosnien und Herzegowina, Tansania und Turkmenistan sowie bei der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen in New York durchgeführt.

Für die Presse

  1. Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Dienstag, dem 30. Januar 2024, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
  2. Das für diesen Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist Marek Opioła.
  3. Es sind Interviews mit den Prüfern möglich (je nach verfügbaren Terminen).
  4. Für Erklärungen und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

More stories: Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
More stories: Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors