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ERINNERUNG: Zeigt die Hilfe der EU für das Gesundheitswesen in Partnerländern Wirkung? Hinweis für die Medien

Zeigt die Hilfe der EU für das Gesundheitswesen in Partnerländern Wirkung?

  1. Veröffentlichung am 2. Oktober 2024 um 17.00 Uhr (MESZ)
  2. Interviews auf Anfrage

Am Mittwoch, dem 2. Oktober 2024, veröffentlicht der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht, der sich mit der Frage befasst, wie wirksam die finanzielle Unterstützung der EU für die Gesundheitssysteme in ausgewählten Partnerländern ist.

Hintergrund

Die Prüfer des Rechnungshofs haben eine Stichprobe von Projekten in Burundi, der Demokratischen Republik Kongo und Simbabwe untersucht, u. a. auch im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen. Die Unterstützung der EU für das Gesundheitswesen in Partnerländern betrug in den beiden letzten Programmplanungszeiträumen (2007–2013 und 2014–2020) jeweils über 3 Milliarden Euro und belief sich Anfang 2024 für den laufenden Zeitraum (2021–2027) auf über 2 Milliarden Euro.

Für die Presse

  • Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Mittwoch, dem 2. Oktober 2024, um 17.00 Uhr (MESZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für diesen Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist George Marius Hyzler.
  • Für Erklärungen und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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