Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Schlechte Abstimmung vor Ort schwächt EU-Gesundheitshilfe
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Schlechte Abstimmung vor Ort schwächt EU-Gesundheitshilfe
- Die Unterstützung über globale Gesundheitsinitiativen wurde deutlich aufgestockt, die bilaterale EU-Hilfe für Partnerländer ist jedoch zurückgegangen.
- Die Prüfer kritisieren die teils erheblichen Verwaltungskosten sowie Mängel bei der Versorgung mit Ausrüstung und Medikamenten.
- Die gelieferte Ausrüstung wird nur selten ordnungsgemäß gewartet, und Projekte können sich ohne externe Hilfe nur schwer über Wasser halten.
Die Zuweisung von EU-Hilfe an die Gesundheitssysteme der Partnerländer weist methodische Schwächen auf, und die Projekte, die Mittel erhalten, verfehlen möglicherweise aufgrund mangelnder Koordinierung und Tragfähigkeit ihr Ziel. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Die Unterstützung der EU für das Gesundheitswesen in Partnerländern trage zum wichtigsten entwicklungspolitischen Ziel der EU bei – der Bekämpfung und letztlich Beseitigung von extremer Armut, die sowohl Ursache als auch Folge einer schlechten Gesundheitsversorgung sein könne. Diese Unterstützung habe in den beiden vorangegangenen Planungszeiträumen (2007–2013 und 2014–2020) insgesamt jeweils über drei Milliarden Euro betragen und sich Anfang 2024 für den aktuellen Zeitraum (2021–2027) auf über zwei Milliarden Euro belaufen. Allerdings sei die bilaterale Hilfe für Partnerländer zurückgegangen, während die Unterstützung durch globale Gesundheitsinitiativen auch aufgrund der Corona-Pandemie erheblich zugenommen habe, vermerken die Prüfer.
"Wir haben bei den EU-Mitteln für die Gesundheitssysteme in ausgewählten Partnerländern verschiedene Probleme festgestellt“, so George-Marius Hyzler, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Die Gelder der EU sollten dringend wirksamer eingesetzt werden, vor allem durch verbesserte Zuweisungskriterien, durch Verwaltungskosten, die im Rahmen bleiben, und durch tragfähige Projekte."
Die Prüfer hätten, u. a. auch im Rahmen von Besuchen vor Ort, eine Stichprobe von Projekten in Burundi, der Demokratischen Republik Kongo und Simbabwe untersucht. Dabei sei es um Bereiche wie kostenlose Gesundheitsversorgung, die Organisation von Schulungen für medizinisches Personal und den Wiederaufbau von Gesundheitszentren gegangen. Die Prüfer stellten fest, dass eine unzureichende Bedarfsanalyse und mangelnde Koordinierung auf Bezirksebene zum Teil zu Versorgungsengpässen in Kliniken geführt hätten oder Ausrüstung aufgrund von Doppellieferungen ungenutzt geblieben sei. In einigen Fällen seien Arzneien und Impfstoffe nur in geringer Menge vorhanden und Gegenstände der medizinischen Grundversorgung mehrere Monate lang überhaupt nicht mehr erhältlich gewesen, obwohl mehrere Geldgeber involviert waren. Außerdem habe die Beteiligung verschiedenster Akteure zu hohen Kosten geführt – in den meisten Fällen hätten Projektpartner und Unterauftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr erhoben – sodass letztlich weniger Geld für die eigentlichen Empfänger der Hilfe übrig blieb. Die Prüfer empfahlen, Abhilfe zu schaffen, da die Verwaltungskosten in einigen Fällen fast doppelt so hoch gewesen seien wie der Betrag, der in bestimmte Kategorien der Gesundheitshilfe, wie etwa in die Gesundheit und Ernährung von Müttern und Kindern, geflossen ist.
Projekte im Bereich Gesundheit hätten außerdem mit ihrer Tragfähigkeit zu kämpfen. So hätten die Prüfer beispielsweise keine konkreten Übergangs- und Ausstiegsstrategien für die Zeit nach dem Auslaufen der Geberfinanzierung ausfindig machen können. Die Regierungen in den betroffenen Ländern hätten nur begrenzte Mittel und es mangele an Engagement, sodass ihre Gesundheitssysteme von internationaler Hilfe abhängig blieben. Auch werde gespendete Ausrüstung nicht immer ordnungsgemäß gewartet, weil im Vorfeld keine oder nur eine lückenhafte Bedarfsermittlung stattgefunden habe (z. B. zu anfallenden Zusatzkosten oder Dienstleistungen, die für den weiteren Betrieb erforderlich sind) oder gar ungeeignete Ausrüstung angeschafft worden sei.
Die Prüfer empfehlen der EU-Kommission, die Finanzierung des Gesundheitswesens – einschließlich der Verwendung eigener Einnahmen der Länder und klarer und realistischer Übergangs- und Ausstiegsstrategien – mit allen Interessenträgern weiter zu erörtern. Ferner sollte sichergestellt werden, dass die EU-Hilfe im Gesundheitssektor dorthin fließt, wo sie am meisten benötigt wird. Künftig sollte zudem bei der Mittelzuweisung für ein ausgewogeneres Gleichgewicht zwischen globalen Initiativen, regionaler Unterstützung und bilateraler Hilfe für die Länder gesorgt werden. Laut den Prüfern gab es auch ein Problem im Hinblick auf die Sichtbarkeit: Den betroffenen Bevölkerungsgruppen sei nur selten bekannt gewesen, dass die Hilfe von der EU stammte, vor allem wenn an den Maßnahmen mehrere Geber beteiligt waren.
Hintergrundinformationen
Der Sonderbericht 18/2024 "Finanzielle Unterstützung der EU für die Gesundheitssysteme in ausgewählten Partnerländern: Verfolgung breit angelegter strategischer Ziele, aber Probleme bei Koordinierung und Nachhaltigkeit der Interventionen" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.
Pressekontakt
Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu
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