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Doppelfinanzierung mit EU-Geldern: verkanntes Problem

Doppelfinanzierung mit EU-Geldern: verkanntes Problem
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Doppelfinanzierung mit EU-Geldern: verkanntes Problem

  • Aus dem Corona-Aufbaufonds der EU werden ähnliche Projekte finanziert wie aus regulären EU-Programmen.
  • Seit ein neuer Mechanismus die Finanzierung von den Kosten abgekoppelt hat, steigt das Risiko von Doppelfinanzierungen.
  • Solche Fälle lassen sich mit den bestehenden Kontrollen nicht verhindern oder aufdecken.

Die Gefahr, dass EU-Gelder zweimal für ein und dieselbe Maßnahme ausgegeben werden, steigt. Dies ist das beunruhigende Fazit eines Berichts, den der Europäische Rechnungshof heute veröffentlicht hat. Im Rahmen des Corona-Aufbaufonds stehen beispiellose Summen zur Verfügung, deren Verwendung sich dem Bericht zufolge mit den üblichen Formen der Finanzierung aus dem EU-Haushalt überschneiden kann. Für den Aufbaufonds wird erstmals in großem Maßstab ein neues Finanzierungsmodell genutzt, das nicht auf tatsächlichen Kosten beruht. Die vorhandenen Kontrollmechanismen reichen nach Auffassung der Prüfer aber nicht aus, um das höhere Risiko einer Doppelfinanzierung zu verringern.

Der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt innerhalb der EU wurde früher ausschließlich aus den sogenannten kohäsionspolitischen Fonds und der Fazilität "Connecting Europe" gefördert. Im EU-Haushalt für die Jahre 2021–2027 werden darüber insgesamt 358 Milliarden Euro (kohäsionspolitische Fonds) bzw. 34 Milliarden Euro (Fazilität "Connecting Europe") bereitgestellt. Aus dem 648 Milliarden Euro schweren Corona-Aufbaufonds – in Form der 2021 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – werden allerdings ebenfalls entsprechende Maßnahmen in ähnlichen Bereichen wie Verkehrs- und Energieinfrastruktur finanziert. Außerdem werden über die ARF erstmals in großem Umfang EU-Finanzhilfen gewährt, die nicht mit tatsächlichen Kosten verknüpft sind. Dies bedeutet den Prüfern zufolge ein gesteigertes Risiko, dass zweimal EU-Gelder für denselben Zweck fließen.

"Im Falle einer Doppelfinanzierung werden EU-Mittel missbräuchlich verwendet und Steuergelder verschwendet. Trotzdem sind die vorhandenen Schutzmechanismen unzureichend", so Annemie Turtelboom, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Das Finanzierungsmodell der ARF sollte eine Vereinfachung bringen. Vereinfachung sollte aber nicht bedeuten, dass die finanziellen Interessen der EU weniger gut geschützt sind."

Die EU-Prüfer weisen darauf hin, dass der rechtliche Rahmen nicht an die verschiedenen vorhandenen Finanzierungsmodelle angepasst wurde. Die Definition des Begriffs "Doppelfinanzierung" sei im Hinblick auf die ARF nicht zweckmäßig, da bei diesem Modell Auszahlungen nicht an Kosten geknüpft seien, sondern an die Erreichung sogenannter Etappenziele und Zielwerte. Außerdem gerate ein erheblicher Teil der ARF-Mittel – bei dem Reformen und andere Tätigkeiten als "kostenneutral" gelten – vollkommen aus dem Blickfeld, da die EU-Kommission bei diesen Mitteln überhaupt keine Gefahr einer Doppelfinanzierung sehe. In diesem Punkt sind die EU-Prüfer anderer Meinung. Da Unklarheit darüber herrsche, wie die Vorschriften zu Doppelfinanzierungen auszulegen seien, sei ebenfalls unklar, mit welchen Kontrollen diesem Risiko wirksam begegnet werden könne.

Aus Sicht der EU-Länder machten die vielen Verwaltungsebenen die Koordinierung und Aufsicht sehr schwierig. Gleichzeitig dienten als Grundlage für die Kontrollen auf Doppelfinanzierung vor allem Selbsterklärungen der Mittel-Empfänger. Überprüfungen würden hauptsächlich manuell durchgeführt, was eine breit angelegte Überwachung unmöglich mache. Da die eingesetzten Software-Lösungen nicht kompatibel seien, sei es schwierig, Doppelfinanzierungen aufzudecken. Die EU-Verordnungen verlangten eigentlich Synergieeffekte und eine Koordinierung zwischen den Programmen. In der Praxis vermieden es die EU-Staaten aber eher, die Unterstützung aus der ARF mit Mitteln aus anderen EU-Fonds zu kombinieren.

Was die EU-Kommission betreffe, so stütze sie sich bei der Gewähr dafür, dass keine Doppelfinanzierung vorliegt, auf dünne Nachweise. Dies sei auf einen Webfehler in der Konzeption der ARF selbst zurückzuführen, der nach Ansicht der Prüfer zu einer Rechenschaftslücke führt. Da die Förderung an die Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten auf nationaler Ebene geknüpft sei, habe die Kommission keine Details zu den Ausgaben vor Ort. Ihr fehle sogar ein direkter Zugang zur vollständigen Liste der Endempfänger in den EU-Ländern. Dieses Beispiel führe vor Augen, dass die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichten, um Doppelfinanzierung zu verhindern oder aufzudecken.

Kurz nachdem der Rechnungshof seine Arbeiten an diesem Prüfungsbericht abgeschlossen hatte, gab die EU-Kommission bekannt, man habe die ersten beiden potenziellen Fälle von Doppelfinanzierung mit ARF-Mitteln ermittelt. Die Tatsache, dass nur zwei Fälle ermittelt wurden, werten die Prüfer angesichts ihrer Erkenntnisse als Anzeichen dafür, dass die Aufdeckung von Doppelfinanzierungen eher dem Zufall geschuldet ist und die vorhandenen Instrumente weder geeignet noch wirksam sind.

Hintergrundinformationen

Der Sonderbericht 22/2024 "Doppelfinanzierung aus dem EU-Haushalt: Den Kontrollsystemen fehlen entscheidende Elemente zur Minderung des erhöhten Risikos, das sich aus dem ARF-Modell einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung ergibt" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.

In die Prüfung sind weitere Berichte, Analysen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der ARF eingeflossen, die der Rechnungshof in den letzten Jahren und Monaten veröffentlicht hat.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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