Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Digitalisierung des Gesundheitswesens: Genauer Umfang der EU-Förderung unklar
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Digitalisierung des Gesundheitswesens: Genauer Umfang der EU-Förderung unklar
- Mindestens 16 Milliarden Euro über 14 Jahre sind für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgesehen.
- Die Förderung entsprach dem Bedarf der EU-Länder, aber komplexe Vorschriften erschwerten den Einsatz der Mittel.
- Es gibt keinen Gesamtüberblick über die verwendeten EU-Gelder.
Es ist schwierig festzustellen, mit welchen Summen die EU ihre Mitgliedsländer bei der Digitalisierung der Gesundheitssysteme unterstützt hat. Dies geht aus einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. In den Planungszeiträumen 2014–2020 und 2021–2027 wurden im Rahmen der Kohäsionspolitik, mit der der Zusammenhalt in der EU gestärkt werden soll, 2,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Zusätzliche 13,6 Milliarden Euro kamen über die zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingerichtete Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Auch über andere Programme flossen Mittel. Einige EU-Länder hatten jedoch aufgrund der Komplexität der verschiedenen Förderprogramme Schwierigkeiten, EU-Unterstützung zu beantragen und zu nutzen.
Die Corona-Pandemie hat den Bedarf an digitaler Technologie für die Gesundheitsversorgung (Stichwort elektronische Gesundheitsdienste) in der gesamten EU erheblich erhöht. Mit der Pandemie ist auch der Koordinationsbedarf gestiegen. Außerdem muss für einen besseren Austausch von Gesundheitsdaten in der EU gesorgt werden. Zwar liegt die Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik bei den EU-Ländern, und diese müssen dafür sorgen, dass Gesundheitsleistungen und medizinische Versorgung bereitgestellt werden. Die EU soll sie jedoch dabei unterstützen.
"Die EU-Mittel für die Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden über mehrere Programme bereitgestellt, die von verschiedenen Dienststellen der Europäischen Kommission verwaltet wurden und für die jeweils eigene Vorschriften und Verwaltungsregelungen galten", so Joëlle Elvinger, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Dies erschwerte es einigen Mitgliedstaaten, verfügbare Mittel ausfindig zu machen, und es behinderte sie bei der Antragstellung."
Die Prüfer stellten fest, die EU-Kommission habe insgesamt wirksame Unterstützung und Leitlinien bereitgestellt. Auch hätten die geprüften Projekte in den ausgewählten Ländern (Spanien, Malta und Polen) zur Digitalisierung des Gesundheitswesens beigetragen. Ein Projekt habe beispielsweise die Betreuung von Patienten mit chronischen Krankheiten aus der Distanz verbessert, während ein anderes dazu beigetragen habe, in einem EU-Staat eine digitale Gesundheitsplattform zu schaffen, Krankenhäuser zu digitalisieren und sie mit der nationalen Plattform zu verbinden.
Im Prüfungsbericht werden aber auch mehrere Probleme genannt. So seien EU-Länder bei der Inanspruchnahme von EU-Mitteln auf Hindernisse gestoßen. Dazu hätten beispielsweise komplizierte Förderoptionen und unzureichende Verwaltungskapazitäten gehört, aber auch Schwierigkeiten, die nationale Kofinanzierung sicherzustellen. Die Prüfer stellen außerdem fest, dass weder die Kommission noch die meisten EU-Länder einen umfassenden Überblick über die für die betreffenden Projekte verwendeten EU-Mittel haben.
Die EU-Kommission habe die Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens im Rahmen des "Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade" verfolgt. Dazu habe sie seit 2022 die sogenannte eGovernment-Benchmark und seit 2023 den "eHealth-Indikator" der digitalen Dekade verwendet. Diese Indikatoren beruhten auf unterschiedlichen Methoden und verfolgten unterschiedliche Zwecke, deckten jedoch ähnliche Aspekte des Zugangs zu elektronischen Patientenakten ab. Bei der Prüfung wurden in diesem Zusammenhang mehrere Mängel festgestellt, z. B. was die Bewertungmethode und die Genauigkeit der Informationen angeht.
Die Prüfer empfehlen der EU-Kommission, sowohl die Genauigkeit der Informationen, die sie den Betroffenen zur Verfügung stellt, als auch ihre Berichterstattung über die Verwendung von EU-Mitteln für die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Rahmen der verschiedenen Finanzierungsprogramme bis 2026 zu verbessern.
Hintergrundinformationen
Die EU fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens seit mehr als 20 Jahren. Dazu nutzt sie vor allem "weiche" Instrumente wie Maßnahmenempfehlungen und unverbindliche Zielvorgaben. Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass die EU-Politik in diesem Bereich durch die Annahme verbindlicher Beschlüsse und Verordnungen gestärkt wurde.
Im Jahr 2021 leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu einer EU-Initiative für einen europäischen Gesundheitsdatenraum ein. Das Recht auf Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten in elektronischer Form wurde von 88 % der Teilnehmer an der Konsultation als wichtig erachtet. Laut der im Jahr 2023 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zur digitalen Dekade erwartet eine deutliche Mehrheit der Umfrageteilnehmer (76 %), dass digitale Technologien bis 2030 einen entscheidenden Einfluss auf den Zugang zu oder die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen haben werden (z. B. Telemedizin und künstliche Intelligenz zur Diagnose von Krankheiten) – auch in EU-Ländern, in denen die Patienten nicht ansässig sind.
Der Sonderbericht 25/2024 "Digitalisierung des Gesundheitswesens: EU-Unterstützung für die Mitgliedstaaten insgesamt wirksam, jedoch Schwierigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar. Dieser Bericht schließt an den Sonderbericht über EU-Maßnahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung an, in dem der Europäische Rechnungshof 2019 feststellte, dass bei der Bereitstellung von Informationen für EU-Bürger über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwar Fortschritte erzielt wurden, diese Informationen in einigen Bereichen jedoch nach wie vor schwer zugänglich sind.
Pressekontakt
Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu
- Simona Wist: simona.wist@eca.europa.eu – Mobil: (+ 352) 621 252 448