Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Ein Jahr Energieeinsparverordnung: Jeder fünfte Hauseigentümer kennt nicht die Vorgaben für effizientes Heizen
Berlin (ots)
20 Prozent der Hauseigentümer kennen nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an energieeffiziente Heizungen. Dies ergibt eine aktuelle forsa-Umfrage, die im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas durchgeführt wurde. Die novellierte Energieeinsparverordnung ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach ab 2015 ausgetauscht werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.
"Bei einer anstehenden Heizungsmodernisierung ist Flüssiggas vor allem überall dort ideal, wo es kein Erdgasnetz gibt und dennoch mit Gas geheizt und gekocht werden soll, zum Beispiel im ländlichen Raum", erklärt Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG). Flüssiggas lasse sich mit allen modernen Heizsystemen kombinieren - auch mit erneuerbaren Energien wie etwa der Solarthermie oder der Photovoltaik.
Ökologisch gesehen hat der Energieträger einen enormen Pluspunkt: Flüssiggas verbrennt mit deutlich verringerten Feinstaub- und Stickstoffoxidwerten und kann so zur Verbesserung der Luftqualität beitragen.
Die Investitionskosten für eine Flüssiggas-Heizung und die laufenden Betriebskosten sind jederzeit wettbewerbsfähig, gerade auch im Vergleich zu Öl- und Pelletsystemen oder Wärmepumpen.
Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, als Prozesswärme in der Industrie und im Freizeitbereich eingesetzt.
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