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Gewusst wo: Flüssiggas-Flaschen richtig entsorgen
Deutscher Verband Flüssiggas erklärt, wer Pfand- und Eigentumsflaschen zurücknimmt

Berlin (ots)

Ist der Inhalt einer Flüssiggas-Flasche aufgebraucht, kommt bei so manchem Kunden Unsicherheit auf bezüglich der Rückgabekonditionen. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) erklärt, an wen Verbraucher sich wenden können, damit die fachgerechte Entsorgung sichergestellt ist.

Für die Rückgabe von Flüssiggas-Flaschen gelten aus Sicherheitsgründen klare Regeln - denn selbst wenn sich kein Gas mehr entnehmen lässt, bleibt in den Flaschen immer eine geringe Restmenge des Energieträgers zurück. Generell gilt: Dort, wo der Kunde die Gasflasche bekommen hat, kann er sie auch wieder abgeben. Zu diesen Händlern zählen etwa Baumärkte und Tankstellen, aber auch Füllstellen von Flüssiggas-Versorgungsunternehmen. Die größtenteils entleerte Flasche wird - sofern gewünscht - direkt gegen eine volle Gasflasche ausgetauscht. Genutzte Flaschen werden in den Füllzentren der Versorger sorgfältig auf ihren einwandfreien Zustand geprüft und anschließend erneut befüllt.

Bei den meisten sich im Umlauf befindenden Flaschen handelt es sich um sogenannte Pfandgasflaschen. Erkennbar sind sie daran, dass auf Ihnen der Name beziehungsweise das Logo des jeweiligen Flüssiggas-Versorgers genannt ist, erklärt der DVFG. Entscheidet sich ein Kunde für diese Variante, fällt je nach Flaschengröße ein Pfand von etwa 25 - 35 Euro an. Ist nach der Nutzung kein Tausch gegen eine volle Flasche gewünscht, erhält der Kunde diesen Pfandbetrag zurück. Die zweite Option sind sogenannte Eigentumsflaschen, oft auch als Nutzungsflaschen bezeichnet. Am weitesten verbreitet sind hier Flaschen in olivgrauer Farbe, daher spricht man auch von Grauflaschen. Ebenfalls in zur Gruppe der Eigentumsflaschen zählen darüber hinaus Aluminiumflaschen, Butanflaschen mit innenliegendem Ventil sowie neue schwarze 8-kg-Kragenflaschen.

Zurückgegeben oder gegen volle Gasflaschen ausgetauscht werden können die Nutzungsflaschen genau wie Pfandflaschen bei demjenigen Händler, bei dem man sie erhalten hat. Einige Flüssiggas-Versorger bieten auf ihrer Internetseite auch eine Verkaufsstellen-Suche an. Eine Liste der im DVFG organisierten Flüssiggas-Versorger finden interessierte Verbraucher auf der Website des Verbandes in der Rubrik "ordentliche Mitglieder": https://www.dvfg.de/nc/ueber-uns/unsere-mitglieder/

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
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