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Austauschpflicht für Hausbesitzer: Betriebsverbot veralteter Heizungen ab 2015

Berlin (ots)

Ab dem 1. Januar 2015 dürfen veraltete Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor um zu verhindern, dass ineffiziente Heizgeräte das Klima über Gebühr belasten.

Hausbesitzer, die sich unsicher sind, ob sie vom Betriebsverbot betroffen sind oder ob für sie eine Ausnahme gilt, erkundigen sich am besten bei einem Fachhandwerker. "Veraltete Heiztechnik ist ein Energie- und Geldfresser. Ob Austauschpflicht oder nicht: Ist der Kessel älter als 15 Jahre, sollte man über einen Ersatz nachdenken und sich beraten lassen. Das lohnt sich", erklärt Werner Willmes, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.

Wer seine Heizung erneuert, der sollte auf effiziente Technik setzen. Die preisgünstigste Variante ist die Erdgas-Brennwerttechnik, die sich mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie kombinieren lässt. "Mit Erdgas-Brennwertheizungen spart man Monat für Monat Heizkosten und schont dabei das Klima. Durch die geringeren Kosten hat sich die Investition für den Heizungsaustausch auch schnell bezahlt gemacht", so Willmes.

Pressekontakt:

Zukunft ERDGAS e.V.
Michael Oppermann
Tel: 030-460 60 15 63
presse@erdgas.info
www.zukunft-erdgas.info

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