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BGH-Urteil zu Kreditgebühren: So holen sich Verbraucher ihr Geld zurück
Finanztip.de bietet kostenloses Musterschreiben
München (ots)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Gebühren für die Bearbeitung von privaten Krediten unzulässig sind. Grund: Banken müssen alle Kosten für die Bearbeitung und Auszahlung der Darlehen durch den Zins decken. Klauseln über ein zusätzliches laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt benachteiligen den Verbraucher und sind unwirksam. Die Verbraucher-Webseite Finanztip ruft Betroffene auf, bezahlte Gebühren jetzt zurückzufordern und bietet ein Musterschreiben dafür an.
Ob für ein Auto, schicke Möbel oder eine neue Waschmaschine: Knapp 18 Millionen bestehende Ratenkredite gab es hierzulande bis Ende letzten Jahres. Im Schnitt rund 8.000 Euro haben sich die Deutschen bei neu aufgenommenen Krediten von der Bank geliehen - laut Schufa Kreditkompass 2014. Bisher hatten viele Banken pauschal ein bis vier Prozent der Kreditsumme für Organisatorisches, Beratung und die Bonitätsprüfung veranschlagt. Die Vertragsklauseln, die das ermöglichten, erklärten die Richter des BGH nun für unwirksam. "Es wurden Kosten auf den Kunden abgewälzt für Leistungen, die überhaupt keine Dienstleistung für den Schuldner sind, sondern allein im Interesse der Bank liegen", sagt Juristin Britta Schön von Finanztip. "Dafür eine Gebühr zu verlangen, ist einfach nicht in Ordnung. Das Urteil schafft langersehnte Klarheit und Banken können sich nun nicht mehr herausreden." Das Urteil gilt für alle Kreditformen: von Raten- oder Autokredit bis hin zu Immobilienfinanzierung.
Mit Musterschreiben Geld zurückfordern
"Wer einen Kredit bei einer Bank hat, sollte jetzt den Vertrag aus dem Ordner holen und schauen, ob Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt wurden", empfiehlt Rechtsanwältin Schön. Wer ein solches Entgelt bezahlt habe, solle es mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH zurückverlangen. Zusätzlich hätten Verbraucher Anspruch auf vier Prozent Zinsen pro Jahr auf die zu Unrecht gezahlte Gebühr. Die Verbraucher-Webseite Finanztip stellt unter http://www.finanztip.de/bearbeitungsgebuehr-kredit-unzulaessig/ ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. Wenn die Bank dennoch die Rückzahlung verweigert, können Verbraucher über einen Ombudsmann gebührenfrei ein Schlichtungsverfahren einleiten. "Stellt sich die Bank weiterhin stur, kann ein Anwalt helfen. Spätestens wenn der mit einer Klage droht, knicken die Banken oft ein", erklärt Finanztip-Expertin Britta Schön.
Bislang gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
Aber Achtung: Der Anspruch auf eine Rückzahlung der Gebühren gilt grundsätzlich nur für Verträge, die im Jahr 2011 oder später abgeschlossen wurden. Frühere Verträge könnten Verjährungsfristen unterliegen. "Da die Rechtslage allerdings unklar ist, sollten auch Verbraucher mit älteren Verträgen auf jeden Fall versuchen, die Gebühren zurückzubekommen - notfalls mit Hilfe eines Anwalts", sagt Britta Schön.
Weitere Hintergründe zum BGH-Urteil und das Musterschreiben zu finden unter: http://www.finanztip.de/bearbeitungsgebuehr-kredit-unzulaessig/
Tipps zu Ratenkrediten: http://www.finanztip.de/ratenkredit/
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