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Mit Portalen Entschädigungen bei Airlines einfordern
Berlin (ots)
Ist ein Flugzeug verspätet oder ausgefallen, können Passagiere in vielen Fällen einen finanziellen Ausgleich von bis zu 600 Euro erhalten. Das sieht die Europäische Verordnung über Fluggastrechte vor. Im Jahr 2015 gab es über 10.000 verspätete oder annullierte Flüge von und zu deutschen Flughäfen, für die die Passagiere eine Entschädigung fordern könnten. Das hat das Fluggastrechte-Portal EUClaim aus den gesammelten Flugdaten ermittelt. Wer sich nicht selbst mit der Airline auseinandersetzen möchte, kann Fluggasthelfer-Portale nutzen. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat 13 Anbieter untersucht. Besonders überzeugt haben die Unternehmen EUClaim und Fairplane. Auch refund.me, flug-verspaetet.de und Flightright sind empfehlenswert.
Als Bezahlung behalten die Portale im Erfolgsfall 25 bis 30 Prozent der Entschädigung ein. Im Testfall war EUClaim mit 26,8 Prozent der günstigste Anbieter. Bei einer Entschädigung von 250 Euro für einen verspäteten Flug gehen also 67 Euro an das Portal. 183 Euro bekommt der Passagier ausgezahlt. Die Anbieter flug-verspaetet.de und Flightright behalten 74 Euro ein. Außerdem positiv bei EUClaim: Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, der Auftrag kann jederzeit gekündigt werden und es gibt eine Suchfunktion für die Flugnummer. Alle von Finanztip untersuchten Portale bieten Rechner an, mit denen Verbraucher kostenlos ermitteln können, wie hoch ihr voraussichtlicher Anspruch wäre.
Nicht jeder Fall landet vor Gericht
Die meisten Portale handeln wie Inkassodienste und können den Anspruch der Kunden außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, schaltet der Fluggasthelfer meist einen Rechtsanwalt ein. Das Besondere an Fairplane ist, dass alle Fälle von einem Anwalt bearbeitet werden. Das Portal übernimmt auch kritische Fälle und geht, wenn es sein muss, bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Klärt sich ein Fall außergerichtlich, ist refund.me der günstigste Anbieter. Ob eine Klärung des Falles ohne Gericht möglich ist, ist aber im Vorhinein nicht klar. Außerdem erhebt das Unternehmen Zusatzgebühren, wenn ein Fall in einem anderen Land vor Gericht kommt.
Wenige Wochen bis zwei Jahre können die Verfahren dauern
Das Vorgehen ist bei allen von Finanztip untersuchten Portalen ähnlich: Der Passagier gibt zunächst die Flugdaten auf der Website des Anbieters an und stellt dem Unternehmen eine Vollmacht aus, um in seinem Namen tätig zu werden. Auch die Flugunterlagen werden dann übermittelt. Anhand von Rechtsprechung, Wetterdaten und Informationen der Flughäfen prüft das Fluggasthelfer-Portal die Ansprüche. Besteht Aussicht auf Erfolg, bietet das Unternehmen an, die Forderung durchzusetzen. Wenige Wochen bis zu sechs Monate kann es dauern, bis ein Fall entschieden ist. Wenn der Fall vor Gericht geht, können auch zwei Jahre verstreichen, bis es zu einer Entscheidung kommt.
Passagiere, die nicht warten wollen, können auch Portale nutzen, die sofort Geld überweisen. Dafür, dass das Unternehmen dann in Vorleistung geht, behält es aber einen größeren Anteil der Entschädigung ein. Dieser kann bis zu 50 Prozent betragen. Finanztip empfiehlt unter diesen Anbietern EUFlight.
Test Fluggastrechte-Portale http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/ Ratgeber Flugverspätung http://www.finanztip.de/flugverspaetung/ Ratgeber Flugannullierung http://www.finanztip.de/flugannullierung/
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