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Wolford Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(in der Folge auch die "Gesellschaft")

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 

zu der am Donnerstag, 17. September 2015 um 13:00 Uhr (MEZ) 
in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung
der Wolford Aktiengesellschaft ein. 

Tagesordnung
1.Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.4.2015 samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichtes, des IFRS-Konzernabschlusses zum
30.4.2015 samt Konzernhang und Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2014/15 sowie Bericht
über das im UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2015 ausgewiesene Bilanzergebnis

2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per 30.4.2015

3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2014/15 

4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2014/15

5.Beschlussfassung über 
a)die Aufhebung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6 der 12. ordentlichen
Hauptversammlung vom 6.9.1999, soweit er die Ausgabe der eigenen Aktien gemäß
dem in der Hauptversammlung beschlossenen Stock Option Plan und die Veräußerung
der nicht gemäß dem Plan ausgegebenen Aktien betrifft;
b)die Genehmigung der Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien in anderer
Weise als über die Börse oder öffentliches Angebot gemäß § 65 Abs 1b AktG im
Rahmen eines Long Term Incentive - Programms für die Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft;
c)die Genehmigung der Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien in anderer
Weise als über die Börse oder öffentliches Angebot gemäß § 65 Abs 1b AktG im
Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungs- und Erfolgsbeteiligungsprogrammen für
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft.

6.Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahres- und den IFRS-Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2015/16

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Donnerstag, 20. August 2015, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 6900 Bregenz, Wolfordstraße 1, während der üblichen
Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr und Freitag
zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, auf. Sie sind außerdem im Internet unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar und werden bei der Hauptversammlung
aufliegen. 

-UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2015 samt Anhang und Lagebericht
-Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2014/15
-IFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2015 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
-Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2014/15
-Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Verwendung eigener
 Aktien zum Zweck der Erfolgsbeteiligung von Vorstandsmitgliedern und leitenden
 Angestellten
-Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
 Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 5
-Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu dem Tagesordnungspunkt 6
-Geschäftsbericht 2014/15 der Wolford Aktiengesellschaft
-Formulare für die Erteilung einer Vollmacht
-Formulare für den Widerruf einer Vollmacht

Diese Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung
abrufbar. 


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist Montag, 7. September 2015, 24:00 Uhr MEZ. 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 14.
September 2015, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss: 


Per Telefax:    +43 (0)1 928 90 60

Per E-Mail:      hv.anmeldung-1@oekb.at

Per Post:       

Oesterreichische Kontrollbank AG
Abt. CSD/HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien 

Per SWIFT:      OEKOATWWHVS


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

1.Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)

2.Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen

3.Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des Aktionärs

4.Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung

5.Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (Montag, 7. September 2015, 24:00 Uhr MEZ) beziehen
und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
(7) Tage sein. 

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien
nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums
und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG erbracht wird.


Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. 

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 16. September 2015,
12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:


Per Telefax:    +43 (0)1 928 90 60

Per E-Mail:      hv.anmeldung-1@oekb.at                                  
                        
Per Post: 

Oesterreichische Kontrollbank AG
Abt. CSD/HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien 




Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. 

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare
ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings nicht
zwingend.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
auch für den Widerruf der Vollmacht. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstandes
bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung der
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht
ausüben werden. 

Als besonderes Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für
die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343
- 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail  michael.knap@iva.or.at. 

Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und
Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben. Aufgrund
der Novellierung des AktG ist eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär
(Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich zu stellen ("schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter
elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG) und muss bis spätestens Donnerstag,
27. August 2015, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz,
oder per E-Mail:  hv.anmeldung-1@oekb.at zugehen. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Gemäß
§ 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5%
des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf Aufnahme
zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur
gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die
Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Dienstag, 8.
September 2015, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1219
oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder
Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden, die die maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf
hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. §110 AktG nur dann in der
Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag
wiederholt wird.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.wolford.com/de/hauptversammlung zugänglich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
den Vorstand gestellt werden.  


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 Stück
Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt.
Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die Gesellschaft hält
derzeit 100.000 Stück eigene Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6
AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt somit insgesamt 4.900.000 Stück
stimmberechtigte Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12.00 Uhr.



Bregenz, im August 2015                                         
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Wolford AG
Investor Relations
+43 5574 690 1258
 
Investor@wolford.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Wolford Aktiengesellschaft
             Wolfordstrasse 1
             A-6900 Bregenz
Telefon:     +43 (0) 5574 690-1268
FAX:         +43 (0) 5574 690-1219
Email:        investor@wolford.com
WWW:         company.wolford.com
Branche:     Textil/Bekleidung
ISIN:        AT0000834007
Indizes:     ATX Prime, ATX Global Players
Börsen:      Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York 
Sprache:    Deutsch

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  • 17.07.2015 – 07:26

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Wolford Aktiengesellschaft / Jahresfinanzbericht

    Emittent: Wolford Aktiengesellschaft Wolfordstrasse 1 A-6900 Bregenz Telefon: +43 (0) 5574 690-1268 FAX: +43 (0) 5574 690-1219 Email: investor@wolford.com WWW: company.wolford.com Branche: Textil/Bekleidung ISIN: AT0000834007 Indizes: ATX Prime, ATX Global Players Börsen: Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York Sprache: Deutsch ...