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Bußgeldskandal in Kassel: Tausende Verkehrsteilnehmer zu Unrecht geblitzt?

Berlin (ots)

Am 06.09.2018 ging die Blitzer-Affäre aus dem Jahr 2012 im Berufungsverfahren vor dem Kasseler Landgericht in die nächste Runde. Aufgrund falscher Messprotokolle kam es damals zu rund 16.000 zweifelhaften Verwarnungen und Bußgeldbescheiden.

2016 wurde ein Rathausmitarbeiter und der Geschäftsführer der Firma Safety-First, einem Dienstleister für Tempomessungen, angeklagt. Der städtische Angestellte hatte von ihm unterschriebene Blanko-Messprotokolle an die beauftragte Firma geschickt. Auf diese Weise wurde die bei Geschwindigkeitsmessungen wichtige Kontrolle seitens der Behörden zwecks Wartung und einwandfreier Funktion der Blitzer einfach ausgesetzt. Auch wenn diverse Zeugenaussagen Schlüsse darauf zuließen, dass die Behörde als Ganzes Fehler in der Zusammenarbeit mit Safety-First einräumen müsste, wurde nur der 54-jährige Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen und zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Auch der Firmenchef wurde zur Kasse gebeten. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt, da sowohl Beklagte als auch Kläger Berufung eingelegt hatten.

Die größten Leidtragenden aber sind die zahlreichen Verkehrsteilnehmer. Wer sein Bußgeld bereits gezahlt hatte, bekam es nicht zurückerstattet. Daher ist es sinnvoll, direkt nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Genau hier setzt die Berliner Legal Tech Firma Coduka GmbH an. Geschäftsführer Jan Ginhold sagt dazu: "Unsere langjährige Erfahrung zeigt ganz deutlich, dass Bußgeldbehörden nicht immer fehlerfrei arbeiten. Deshalb sollten Betroffene Bußgeldvorwürfe stets überprüfen lassen. Wir geben diese Möglichkeit im Rahmen einer Prozessfinanzierung kostenfrei."

Um Ihren Service zu gewährleisten, arbeitet die Coduka GmbH eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbstentwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

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Leiter Marketing und PR: Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

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