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Urteil im Kasseler Bußgeldskandal: Verantwortliche werden noch härter zur Rechenschaft gezogen

Berlin (ots)

Am vergangenen Freitag verschärfte das Kasseler Landgericht im Berufungsprozess das am 06.09.2018 gefällte Urteil für die Protagonisten der Blitzer-Affäre. Der Rathausmitarbeiter bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Der Firmenchef muss 13.000 Euro zahlen.

Der 54-jährige Mitarbeiter der Stadt wurde wegen Falschbeurkundung im Amt verurteilt, der 64-jährige Geschäftsführer eines Dienstleisters für Geschwindigkeitsmessungen wegen Beihilfe. Durch die Weitergabe von bereits unterschriebenen Blankomessprotokollen im Jahr 2012 wurde ca. 16.000 Verwarnungen und Bußgeldbescheiden die Beweisgrundlage entzogen.

Doch viele der betroffenen Verkehrsteilnehmer hatten ihr Bußgeld bereits ohne Aussicht auf Rückerstattung bezahlt. Auf diese Weise nahm die Stadt rund 260.000 Euro ein. Der Vorsitzende Richter prangerte die mangelnde Einsicht der Angeklagten an und wies darauf hin, dass diese mit ihrem strafbaren Handeln das Vertrauen der Bevölkerung in die Beweiskraft von Blitzermessungen beschädigt hätten.

Dazu sagt Jan Ginhold als Geschäftsführer der Berliner Coduka GmbH, die ihren Kunden auch als Prozesskostenfinanzierer zu Seite steht: "Fehler sind in einem Bußgeldverfahren immer möglich. Wie auch dieser Fall in Kassel zeigt, macht es Sinn, Bußgeldvorwürfe stets überprüfen zu lassen. Über unseren Online-Service Geblitzt.de ist das sogar kostenfrei möglich. Wichtig ist nur, dass innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird, da dieser sonst rechtskräftig wird."

Die Coduka GmbH arbeitet eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

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