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Die Bußgeld-Panne des Jahres: "Geblitzt" mit 2 km/h unter dem Tempolimit

Die Bußgeld-Panne des Jahres: "Geblitzt" mit 2 km/h unter dem Tempolimit
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Berlin (ots)

Ein Autofahrer aus Guldental staunte nicht schlecht über seinen Anhörungsbescheid. Darin warf ihm die Zentrale Bußgeldstelle des rheinlandpfälzischen Polizeipräsidiums eine Ordnungswidrigkeit vor, die in Wirklichkeit gar keine war. Der Betroffene wandte sich in seiner Not an die Coduka GmbH. Über deren Online-Service Geblitzt.de wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bereits an die 200.000 Bußgeldvorwürfe geprüft.

Der Autofahrer war im Sommer dieses Jahres mit der amtlich "festgestellten Geschwindigkeit von 128 km/h" auf der Bundesautobahn 61 Richtung Ludwigshafen unterwegs. Obwohl die "zulässige Geschwindigkeit" an der Messstelle 130 km/h beträgt, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der Vorwurf: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 2 km/h." Dabei ist der vermeintliche Verkehrssünder eigentlich sogar unterhalb des Tempolimits geblieben.

"Folglich ist der Vorwurf nicht nur unrechtmäßig, sondern fernab jeder Verkehrsregel-Logik", sagt Jan Ginhold als Geschäftsführer der Coduka. Bei der Ermittlung von Verkehrsverstößen sei nichts unmöglich. "Es gab schon Fälle, in denen die Behörden sogar physikalische Gesetze ausgehebelt haben. Einmal soll ein Pkw-Fahrer laut Bußgeldbescheid zur exakt selben Zeit an mehreren Orten gleichzeitig geblitzt worden sein." Doch nicht nur bei kuriosen Bußgeldvorwürfen bietet das Berliner Unternehmen Verkehrsteilnehmern eine kostenfreie Überprüfung an.

Dafür arbeitet die Coduka GmbH eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Der Fall des Fahrers aus Guldental erwies sich erst Wochen später als Fehler vom Amt. Die Beamten waren an diesem Tag nicht auf Temposünder aus, sondern führten eine Abstandkontrolle durch. Dabei errechneten sie über den Weg und die Zeit auch die Geschwindigkeit des Autofahrers. Nur, die war völlig korrekt und kein Grund für die Einleitung eines Verfahrens. Dem Betroffenen wird kein Geschwindigkeitsverstoß mehr vorgeworfen.

Pressekontakt:

Dr. Sven Tischer
Leiter Marketing und PR
CODUKA GmbH
Edisonstr. 63
12459 Berlin
Deutschland

Tel: +49 (0)30 994 043-630
presse@coduka.de

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