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Bußgeldfalle Winter - wann sich ein Einspruch lohnen kann

Bußgeldfalle Winter - wann sich ein Einspruch lohnen kann
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Berlin (ots)

Verschneite Schilder, Schnee, Glatteis und schlechte Sicht - besonders in den Wintermonaten gibt es für Autofahrer so einiges zu beachten. Auch was den Bußgeldkatalog betrifft. Führen Verkehrsvergehen in dieser Zeit doch häufig zu höheren Strafen. Das Berliner Legal Tech Unternehmen Coduka GmbH bietet Betroffenen an, Vorwürfe aus Bußgeldverfahren über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei prüfen zu lassen. Rund 200.000 Fälle wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bereits bearbeitet.

Zugeschneite Schilder

Wenn Verkehrsschilder mit Schnee bedeckt sind, tritt folgende Regelung in Kraft: Schildern mit eindeutigen eckigen Formen wie Stoppschilder, Vorfahrtsschilder und Hauptstraßenschilder ist auch dann Folge zu leisten, wenn sie zugeschneit sind. Handelt es sich bei dem Verkehrszeichen allerdings um ein rundes Schild, sieht die Sache anders aus. Erst recht, wenn das Tempolimit nicht mehr erkennbar ist. Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, erklärt: "Wenn der Betroffene nicht gerade ein ortskundiger Fahrer ist, dem die Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein müsste, ist es sinnvoll, entsprechende Bußgeldvorwürfe anzufechten. Generell werden wir ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstößen tätig."

Geschwindigkeit zur kalten Jahreszeit

Und welche Sanktionen sind bei Geschwindigkeitsverstößen angesichts der aktuellen Wetterlage in vielen Teilen Deutschlands außerdem zu befürchten? Eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen wie Nebel und Glatteis hat bereits 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Hierbei sind keine Blitzer gefragt. Vielmehr liegt es im Auge des polizeilichen Betrachters, ob der Betroffene einen angemessenen Fahrstil an den Tag gelegt hat. Gemessen wird in einem anderen Zusammenhang: Liegt die Sicht aufgrund von Schneefall oder Nebel unter 50 Metern, darf nur maximal 50 km/h gefahren werden - außer, das Tempolimit liegt sowieso darunter. Dazu Ginhold: "Was viele nicht wissen: In diesem Fall erhöht sich das Bußgeld drastisch. Aus 15 Euro bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 5 km/h innerorts werden 80 Euro und ein Punkt.

Sicherheit und Licht bei Schneetreiben

Safety first! Das gilt für jeden Autofahrer auch im Winter. Das nicht vom Schnee befreite Autodach kostet ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro, eine nicht ausreichend freigekratzte Windschutzscheibe 10 Euro. 60 Euro und einen Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man bei Schneefall außerorts ohne Abblendlicht fährt. Innerorts fällt die Strafe geringer aus - hier schlagen 25 Euro zu Buche.

Weitere Vergehen in der Übersicht

   - Keine winterliche Bereifung der Bezeichnung M+S bei Glatteis    
     oder Schneeglätte (1 Punkt / 60 Euro)
   - Eine generelle Schneekettenpflicht existiert in Deutschland 
     nicht.  Es sei denn, entsprechende Schilder weisen darauf hin. 
     Sind Schneeketten montiert, beträgt die zulässige 
     Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot 
     werden je nach Höhe der Überschreitung verhängt)
   - Verschneites Kennzeichen (5 Euro)
   - Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

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