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Pressemeldung des ZdP e.V.: "Das Pfand als Sicherheit: Wenn die persönliche Bonität bei der Kreditvergabe keine Rolle spielt"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)

"Das Pfand als Sicherheit: Wenn die persönliche Bonität bei der Kreditvergabe keine Rolle spielt"

In seiner heutigen Pressemeldung widmet sich der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) dem Thema "Das Pfand als Sicherheit: Wenn die persönliche Bonität bei der Kreditvergabe keine Rolle spielt":

Ein Darlehen gibt es bei der Bank in der Regel nur gegen gute Bonität – Beim Pfandkredit lautet das Prinzip dagegen seit Jahrhunderten: Geld gegen Pfand

Stuttgart, 21. März 2024 – Der Kredit ist und bleibt hierzulande die meistgenutzte Quelle, um sich Kapital zu beschaffen, aus welchen Motiven auch immer. Doch ob für den privaten Verbraucher, den Handwerksbetrieb oder das mittelständische Unternehmen – mit guter persönlicher Bonität ist es deutlich einfacher, ein Darlehen zu bekommen. Denn die zusätzlich zu einer etwaig bestellten Sicherheit bestehende persönliche Haftung des Darlehensnehmers senkt das Ausfallrisiko für den Kreditgeber.

Ist daher der sogenannte Schufa-Score negativ sind die Aussichten für den begehrten Kredit oftmals schlecht. Das Dilemma: Die Prüfung der Kreditwürdigkeit lässt sich bei einem klassischen Darlehen nicht umgehen. Schließlich sind hierzulande die Banken dazu verpflichtet, bei einem Kreditwunsch die Bonität des Antragstellers zu prüfen und eine Auskunft bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, einzuholen.

Für immer mehr Privatpersonen, aber auch Firmen wird es angesichts dieser Hürden und der derzeit nicht einfachen konjunkturellen Lage immer schwieriger, sich die benötigte Liquidität zu beschaffen. Dabei gibt es eine interessante Alternative, die ohne Bonitätsprüfung oder andere bürokratische Hindernisse auskommt: den Pfandkredit.

Ausschließliche Sachhaftung als großer Vorteil

„Bei dieser jahrhundertelang bestehenden Finanzierungsform ist die persönliche Haftung des Kreditnehmers ausgeschlossen. Dem Pfandleiher haftet daher ausschliesslich das Pfand, so daß die persönliche Bonität des Darlehensnehmers nicht relevant ist und daher auch nicht geprüft werden muß“, erläutert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Der Pfandkredit bietet sich daher an, wenn schnell und unbürokratisch Liquidität benötigt wird. Ein weiterer Vorteil: „Da für den Kredit ausschliesslich der Wertgegenstand haftet, besteht auch keine Gefahr, bei einer nicht erfolgten Rückzahlung des Pfandkredits in eine persönliche Schuldenspirale zu geraten oder der Schufa gemeldet zu werden“, sagt Schedl.

Klare staatliche Vorgaben sorgen zudem dafür, dass das Geschäft mit dem Pfandkredit klaren Regeln unterliegt. Sämtliche Leihhäuser unterliegen der „Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher“, in der unter anderem die anfallenden Zinsen und für Darlehen bis dreihundert Euro auch die Gebühren eines Darlehens bundeseinheitlich festgeschrieben sind.

Die Höhe des Kredits richtet sich nach dem Pfand selbst. Dabei gilt: Je wertvoller der Wertgegenstand, desto mehr Geld kann es geben. Da die persönliche Inanspruchnahme des Kunden ausgeschlossen ist und der Kunde daher für einen Fehlbetrag, der bei einer etwaig notwendig werdenden Verwertung des Pfandes entsteht, nicht in Anspruch genommen werden kann, muß vom Pfandleiher bei der Festlegung des Darlehensangebots immer auch einen Sicherheitsabschlag einkalkuliert werden, so daß dem Kunde nicht der tatsächliche Wert des Pfandes als Kreditsumme angeboten werden kann.

Jederzeit mögliche Rückzahlbarkeit

Ein Pluspunkt des Pfandkredits ist auch die Flexibilität, denn der Kreditnehmer kann das Pfand jederzeit durch Rückzahlung des Kredits ohne Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Und noch ein weiteres. Die für den Pfandkredit anfallenden Zinsen und Gebühren sind erst bei der Auslösung oder einer etwaigen Verlängerung des Pfandkredits zu bezahlen, so daß der Kunde bis zu diesen Zeitpunkten keine Zahlungen, wie beispielsweise monatliche Ratenzahlungen auf den Kredit zu leisten hat. „Wird ein Pfand dagegen nicht ausgelöst, muss es nach den Bestimmungen der Pfandleiherverordnung versteigert werden, und zwar innerhalb von sechs Monaten durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer nach Eintritt der Fälligkeit“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer.

Doch so weit kommt es in den seltensten Fällen: Nur knapp zehn Prozent der eingereichten Pfandgegenstände kommt tatsächlich unter den Hammer. Der Großteil wird vom Kunden rechtzeitig wieder eingelöst. „Das verdeutlicht, dass die allermeisten Kunden den Pfandkredit auch so nutzen, wie er konzipiert ist: als unbürokratische und schnelle Lösung für kurzfristige Liquiditätsengpässe“, sagt Schedl

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus als Mitglied des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) befindet, finden Interessierte auf dessen Website unter www.pfandkredit.org.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  iris.albrecht@irisalbrecht.com
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