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Pressemeldung des ZdP e.V.: „Der Pfandkredit: Einfacher geht es kaum"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP):

Der Pfandkredit: Einfacher geht es kaum"

In seiner heutigen Pressemeldung widmet sich der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) dem Thema "Der Pfandkredit: Einfacher geht es kaum":

Weil er vielfach als zu kompliziert und intransparent gilt, scheuen viele Menschen hierzulande den Abschluss eines Pfandkredites. Doch das ist er gar nicht. Im Gegenteil. Eine Ablaufbeschreibung in 5 Schritten.

Stuttgart, 5. November 2024 – Viele Frauen und Männer, die zum ersten Mal ein Pfandleihhaus aufsuchen, sind positiv überrascht, wie unbürokratisch und reibungslos sie dort ein Darlehen bekommen können. Solch ein Pfandkredit ist hilfreich, wenn schnelle Liquidität erforderlich und eine kurzfristige Rückzahlung möglich ist. Der große Vorteil: Da der Kredit durch den Wertgegenstand abgesichert ist, besteht keine Gefahr, in eine Schuldenspirale zu geraten.

„Beim Pfandkredit handelt es sich um eine Sachhaftung. Es haftet nicht der Schuldner als Person für das Pfanddarlehen, sondern das Pfand“, erläutert Jürgen Mohr, stellvertretender Vorsitzender des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Der ZdP ist der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland und vertritt die Interessen der rund 150 privaten deutschen Pfandkreditunternehmen und Leihhäuser.

Wie einfach der Ablauf beim Pfandkredit funktioniert, zeigen folgende 5 Schritte:

1. Pfand aussuchen

Als Pfand in Frage kommt nahezu alles, was einen Wert besitzt. Bestimmte Wertsachen haben sich aber als besonders geeignet erwiesen, um kurzfristig und unbürokratisch einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Grundsätzlich beleihen die ZdP-Mitgliedsbetriebe vor allem Gold- und Silberschmuck, Goldmünzen und -barren, Markenuhren sowie Luxus- und Designer-Accessoires, wie beispielsweise Markentaschen oder -schreibgeräte. Hinzu kommen Antiquitäten, Kunstgegenstände, wertvolles Porzellan sowie Musikinstrumente.

2. Pfandbüro aufsuchen

Die ZdP-Betriebe bieten die höchste Seriosität und sind an der bundeseinheitlich geltenden Pfandleiherverordnung gebunden. Das einzig Erforderliche für den Kunden ist ein Personalausweis, wobei das Mindestalter des Kunden 18 Jahre betragen muss, sowie eine Kaufbestätigung für den Gegenstand, falls vorhanden. Der besondere Charme am Pfandkredit ist, dass der Kreditnehmer anders als bei seiner Hausbank keinen Einkommensnachweis oder ähnliches benötigt. Auch wird keine Bonitätsprüfung durchgeführt. Informationen, wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der ZdP-Website ( www.pfandkredit.org) unter dem Mitgliederverzeichnis: https://www.pfandkredit.org/mitglieder/.

3. Darlehensvertrag

Der Pfandleiher begutachtet den Pfandgegenstand und unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot. Das Darlehen wird individuell festgelegt. Dabei spielen Alter, Zustand, Marktwert und auch die Wertbeständigkeit des Gegenstandes eine sehr wichtige Rolle. Bei elektronischen Geräten ist der Wertverfall vergleichsweise hoch, vor allem dann, wenn zum Beispiel bei einem Smartphone in der Zwischenzeit eine neuere Version auf den Markt kommt. Insgesamt gilt: Je wertvoller der Wertgegenstand, desto mehr Geld kann es geben. Allerdings achtet der Pfandleiher bei den Wertgegenständen immer darauf, ob sie sich zum Weiterverkauf eignen. Somit sollten Verbraucher beachten, dass das Pfandleihhaus immer auch einen Sicherheitsabschlag einkalkuliert.

4. Geld kassieren

Nimmt der Kunde das Angebot an, bekommt er einen Pfandschein und den entsprechenden Betrag in bar ausgezahlt. Der Pfandschein, der alle wichtigen Angaben wie Laufzeit, Darlehen, monatliche Zinsen und monatliche Kosten des Geschäftsbetriebes enthält, berechtigt den Pfandkreditnehmer dazu, die abgegebene Ware zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzuholen. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel nicht länger als ein paar Minuten. „Das liegt ganz einfach daran, dass ein großer Teil des üblichen bürokratischen Aufwandes, der zum Beispiel beim Kredit bei der Hausbank anfällt, hier entfällt“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des ZdP.

5. Pfand auslösen oder es lassen

Laut der Pfandleiherverordnung hat der Kunde bei einer Beleihung drei Monate plus einem Karenzmonat Zeit, sein Pfand wieder auszulösen“, erläutert der Experte. Geschieht dies nicht, ist der Pfandleiher nach Ende der Frist gesetzlich verpflichtet, das Pfand in eine öffentliche Versteigerung zu geben. Natürlich kann der Kunde aber auch innerhalb der vier Monate sein Pfand vorzeitig gegen Rückzahlung des Darlehens sowie der angefallenen Zinsen und Gebühren auslösen, und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige zusätzlichen Kosten. Wird der Wertgegenstand in der vorgegebenen Zeit nicht ausgelöst, so hat der Kunde persönlich nichts zu befürchten, auch keine weiteren Kosten. Doch so weit kommt es in den seltensten Fällen: Nur knapp zehn Prozent der eingereichten Pfandgegenstände kommt tatsächlich unter den Hammer. Der Großteil wird vom Kunden rechtzeitig wieder eingelöst.

Angesichts der beschriebenen bequemen und mühelosen Abwicklung ist es kein Wunder, dass der Pfandkredit hierzulande weiter an Bedeutung gewinnt. „Für alle, die schnell und unbürokratisch Bargeld benötigen, sich aber nicht an lange Kreditlaufzeiten binden möchten, ist ein Pfandkredit ideal“, sagt Mohr.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Weitere Infos: www.pfandkredit.org

Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des ZdP, Jürgen Mohr, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
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