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Zwei-Personen-Regel im Cockpit
Deutsche Fluggesellschaften führen neues Verfahren ein

Berlin (ots)

Nach dem tragischen Flugzeugunglück in Frankreich haben sich die deutschen Fluggesellschaften unter dem Dach des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) beraten und sich mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur und dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmt. Demnach führen unsere deutschen Fluggesellschaften als ersten Schritt ein neues vorläufiges Verfahren ein, das vorsieht, dass immer zwei autorisierte Personen im Cockpit eines Flugzeuges sein müssen.

Die Umsetzung dieser Zwei-Personen-Regel erfolgt gemäß dieser Absprache durch unsere Fluggesellschaften.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800 000 Menschen.

Pressekontakt:

Kontakt:
Dr. Christine Kolmar
Leiterin Kommunikation
E-Mail: christine.kolmar@bdl.aero
Telefon: +49 (0)30 520077-115
Mobil: +49 (0)173 5490 629

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