Familienbetriebe Land und Forst
Energieleitungen
Kein Bauernopfer beim Trassenbau
Berlin (ots)
Die Zeit drängt. Ohne neue Leitungstrassen, die den Strom dorthin bringen, wo er gebraucht wird, muss die Energiewende scheitern. Doch die Stromkabel hängen nicht am Himmel und damit beginnen auch schon die Probleme. Denn die Höchstspannungsleitungen gehen zu 90 % über Flächen von Land- und Forstwirten, die für den Wertverlust ihres Eigentums nur nach Minimalsätzen entschädigt werden.
"Während alle über optische und gesundheitliche Auswirkungen der Leitungen diskutieren, werden die Interessen der wirklich Betroffenen von der Politik negiert. Hier muss der Gesetzgeber so schnell wie möglich nachbessern", fordert Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., anlässlich der Diskussion zur geplanten Novellierung des Energieleitungsrechts.
Über 60 Meter hohe Stahlmasten und schwingende Leitungsseile (mit einem Schutzstreifen von 70 m) beeinträchtigen für ewige Zeiten den Grund und Boden, von dem die Land- und Forstwirtschaft lebt. Die Nutzung der Flächen wird behindert und ihre Weiterentwicklung ausgebremst. Eine geringfügige einmalige Abfindung von ca. 50 Cent pro m² (10-20% des Grundstückverkehrswertes) kann den dauerhaften Wertverlust des Grundstücks nicht ausgleichen.
Die Netzbetreiber können dagegen vom Trassenbau nur profitieren. Durch die ihnen eingeräumten Wegerechte fahren sie erhebliche Gewinne ein. Zudem steht ihnen bei Neuinvestitionen eine gesetzlich garantierte Rendite von über 9% zu - eine Rendite, von der die Land- und Forstwirtschaft nur träumen kann.
Salm fordert die Bundesregierung daher zum Handeln auf und erinnert sie an ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag, den Grundstückseigentümern faire Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten zukommen zu lassen. "Wir brauchen dringend eine Anpassung der Entschädigungsgrundsätze, die der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz nun umgehend regeln sollte."
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