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Wer Steuern zahlt, darf auch Steuern sparen: Legale Tipps in Zeiten von Paradise Papers

Wer Steuern zahlt, darf auch Steuern sparen: Legale Tipps in Zeiten von Paradise Papers
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Wer Steuern zahlt, darf auch Steuern sparen

Legale Tipps in Zeiten von Paradise Papers

Die jüngsten Enthüllungen zu den "Paradise Papers" sorgen derzeit für mächtigen Wirbel, wenn es darum geht, Geld in Steueroasen zu parken. Für Verbraucher muss Steuern sparen keine Sünde sein. Ganz legal können sie Steuervorteile für die Altersvorsorge nutzen, erklärt die uniVersa. Bei der Rüruprente können in diesem Jahr 84 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Pro Person ist dies auf 23.362 Euro begrenzt. Auch bei der Riesterrente sind Sparbeiträge bis zu 2.100 Euro pro Person als Sonderausgabenabzug absetzbar. Das Finanzamt führt hier bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch und weist den Steuervorteil, der über den staatlichen Zulagen liegt, im Steuerbescheid extra aus. Beliebt ist auch die betriebliche Altersvorsorge. Dort können in diesem Jahr insgesamt 4.848 Euro steuerlich vom Bruttogehalt umgewandelt werden. Die jeweiligen Zahlungen aus den Rentenversicherungen werden nachgelagert versteuert. Da die Einkünfte im Ruhestand in der Regel niedriger sind als im Arbeitsleben, profitieren Altersvorsorgesparer hier von einem Steuerstundungseffekt, so die uniVersa. Demnach ist die Steuerersparnis während der Erwerbszeit meist deutlich höher, als die Versteuerung der Renten im Alter.

Ansprechpartner: 
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon 0911/5307-1698, Fax 0911/5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de 
Internet: www.universa.de/presse 
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Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


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