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Unwetterschäden: Keine staatliche Soforthilfe ohne Eigenvorsorge

Unwetterschäden: Keine staatliche Soforthilfe ohne Eigenvorsorge
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Unwetterschäden: Keine staatliche Soforthilfe ohne Eigenvorsorge

Nach Sachsen gibt es seit 1. Juli auch in Bayern keine staatliche Soforthilfe mehr bei Naturkatastrophen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Dies könnte auch eine Signalwirkung für weitere Bundesländer haben, ihre finanzielle Fürsorge im Katastrophenfall einzuschränken. Erst 43 Prozent der Hausbesitzer sind bisher in Deutschland gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung versichert. Eigenheimbesitzer sollten ihren Versicherungsschutz dringend prüfen, raten die Experten der uniVersa. Immerhin stellt das Eigenheim in den meisten Fällen den höchsten Vermögenswert dar.

Wohngebäudeversicherung prüfen

Einen Rundumschutz bietet die Wohngebäudeversicherung erst, wenn neben Feuer auch Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementargefahren eingeschlossen sind. Dann werden auch Schäden am Gebäude infolge von Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch übernommen. Ist aufgrund von Vorschäden oder in Risikogebieten kein Abschluss möglich, sollte das Ablehnungsschreiben gut aufbewahrt werden, um im Naturkatastrophenfall zumindest die staatliche Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können. Beim Versicherungs-Check sollten Eigenheimbesitzer auch prüfen, ob der Gebäudewert mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Unterversicherung zu einer anteiligen Leistungskürzung im Schadenfall führen.

Heizöltank und Hausrat nicht vergessen

Wer einen Heizöltank besitzt, sollte prüfen, ob dieser in der Privat-Haftpflichtversicherung bereits mitversichert ist oder eine extra Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ist wichtig, da man bei auslaufendem Öl auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe haftet. Zudem werden darüber die Schäden am eigenen Haus übernommen, so die uniVersa. Die Elementardeckung ist auch bei der Hausratversicherung wichtig. Sie kann dort als Zusatzbaustein in der Regel auch nachträglich eingeschlossen werden.

Ansprechpartner: 
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon 0911/5307-1698, Fax 0911/5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de 
Internet: www.universa.de/presse 
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Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


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