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Strafzinsen vermeiden - welche Alternativen gibt es?

Strafzinsen vermeiden - welche Alternativen gibt es?
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Strafzinsen vermeiden - welche Alternativen gibt es?

Auf Erspartes gibt es derzeit kaum noch Zinsen. Einige Banken und Sparkassen führten zudem ein neues Verwahrentgelt ein, das die Sparguthaben von Privatkunden zusätzlich belastet. Auch Strafzinsen sind kein Tabu mehr. Was tun mit dem Geld, fragt sich so mancher Anleger.

Bargeld zuhause kaum versichert

Das Vermögen daheim aufbewahren ist keine gute Lösung, sondern weckt die Begehrlichkeit von Dieben. Über die Hausratversicherung ist Bargeld zudem nur begrenzt versichert, bei den meisten Anbietern nur bis 1.500 Euro, informiert die uniVersa.

Altersvorsorge mit Garantiezins

Wer noch etwas fürs Alter tun will, für den kann eine private Rentenversicherung eine Alternative sein. Auf die klassische Variante wird aktuell ein Garantiezins von 0,9 Prozent für die gesamte Vertragsdauer gewährt - zuzüglich einer Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt und dann ebenfalls verbindlich gutgeschrieben wird.

Mehr Flexibilität bei Fondspolicen

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Anlagestrategie frei bestimmbar. Sicherheitsorientierte Anleger können beispielsweise bei der uniVersa ihr Garantieniveau zwischen 50 und 90 Prozent selbst festlegen. Zudem kann das Geld in einzelne Investmentfonds oder kostengünstige Indexfonds (ETF) investiert werden. Auch ein aktiv gemanagtes Strategiedepot ist möglich - ein Anlageausschuss achtet dann darauf, dass die Chancen und Risiken immer in dem vom Versicherten festgelegten Verhältnis stehen.

Steuerjoker bei der Auszahlung

Wer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet, hat zum Auszahlungsbeginn verschiedene Steuervorteile. Wird eine lebenslange Rente gewählt, braucht nur der Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Regelaltersrentenbeginn mit 67 Jahren liegt dieser beispielsweise bei 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der Rentenzahlung steuerfrei. Wer stattdessen zu Rentenbeginn eine einmalige Kapitalabfindung wählt, braucht nur den halben Ertrag versteuern. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt.

Ansprechpartner:
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon +49 911 5307-1698, Fax +49 911 5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de
Internet: www.universa.de/presse
uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine 
Versicherung AG
Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer 
Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem 
Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private 
Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa 
Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die 
uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der 
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Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.