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Urteil: Überschwemmung – ein Fall für die Kasko?

Urteil: Überschwemmung – ein Fall für die Kasko?
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Urteil: Überschwemmung – ein Fall für die Kasko?

Starkregen führt nicht selten zu Hochwasser und Überschwemmungen. Wird das eigene Auto dabei beschädigt, kann es schnell sehr teuer werden. Welche Versicherung greift und auf was man achten sollte, erklärt die uniVersa.

Ist ein Gebiet von schweren Unwettern mit Dauerregen betroffen, geht es oft sehr schnell und ganze Straßenzüge, Parkplätze und Unterführungen werden überflutet. Dies passiert meist dann, wenn die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann und sich das Oberflächenwasser zurückstaut. Für Wasserschäden am eigenen Fahrzeug kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung auf, wenn das Fahrzeug abgestellt war. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (9 U 4/18) kann der Teilkaskoschutz auch dann greifen, wenn man während des Unwetters in einen überschwemmten Straßenbereich hineingefahren ist, weil die Wassertiefe falsch eingeschätzt und man davon überrascht wurde. „Überschwemmungsschäden können schnell sehr teuer werden“, weiß Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Nicht selten führen sie zu einem Totalschaden, wenn Elektrik, Motor und Katalysator betroffen sind und Schlamm in den Innenraum gelangt. Um Folgeschäden zu vermeiden, sollte man das Auto nicht anlassen, sondern die Batterie abklemmen. Wer einen Schutzbrief hat, kann auch den Versicherer anrufen und einen Pannenservice in Anspruch nehmen und das Fahrzeug in die nächste Fachwerkstatt abschleppen lassen. Nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung fällt, wenn der Schaden durch das Fahrverhalten verursacht wurde, beispielsweise durch Ausweichen, Abbremsen oder Gegenlenken. „Dies ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung“, so Bösl. Wer sich Ärger ersparen will, sollte bei der Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden leistet. Sonst ist der Versicherer berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens Abzüge vorzunehmen oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Zahlung zu verweigern.

Ansprechpartner:
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon +49 911 5307-1698, Fax +49 911 5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de 
Internet: www.universa.de/presse
uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG
Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.