Abrechnungsspirale anhalten - Rightcoding befördern
Ein Statement der casusQuo GmbH zum aktuellen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs
Hannover (ots)
Die casusQuo GmbH missbilligt die jetzt vom Bundesrechnungshof aufgedeckte Praxis individueller Vereinbarungen zwischen einigen gesetzlichen Krankenkassen auf der einen und Krankenhäusern auf der anderen Seite. Inhalt dieser Vereinbarungen sind pauschale Rechnungskürzungen und im Gegenzug ein Verzicht auf die DRG-Abrechnungsprüfung. Dieses Vorgehen hält der Bundesrechnungshof für unzulässig, da ihm eine gesetzliche Grundlage fehlt.
Der Standpunkt von casusQuo in dieser Sache ist eindeutig: Mit der Prüfung von Krankenhausabrechnungen kommen die Krankenkassen ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die Versichertenbeiträge nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu verwalten. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich notwendige und tatsächlich erbrachte Leistungen vergütet werden. Durch Vereinbarungen wie die oben beschriebene, die nur möglich sind, weil einige Krankenkassen ihre Marktmacht ausnutzen, wird dieser Grundsatz unterlaufen. Zusätzlich entstehen Anreize für Falschabrechnungen: Ähnlich wie im Schlussverkauf, wo die eingeräumten hohen Rabatte zuvor auf die Preise aufgeschlagen werden, muss auch hier davon ausgegangen werden, dass pauschalen Kürzungen mit a priori überhöhten Abrechnungen begegnet wird. "So entwickelt sich eine Spirale aus Falschabrechnung und Kürzung - mit nicht absehbarem Ende", befürchtet Udo Halwe, Geschäftsführer der casusQuo GmbH.
Krankenkassen, die casusQuo mit der Abrechnungsprüfung beauftragt haben, können sicher sein, dass ihre Rechnungen umfassend und korrekt geprüft werden. Der Erfolg gibt casusQuo übrigens Recht, was auch die Ergebnisse diverser Benchmarks bestätigen: Die Krankenhausabrechnungsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie der effiziente Einsatz von Prüfregeln, Fachkompetenz und Branchenwissen führen seit nunmehr 15 Jahren zu hohen Retaxierungsquoten und fördern nachhaltiges Rightcoding.
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