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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

Pressemitteilung zum BMG-Referentenentwurf DigiG

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Pressemitteilung

BDP sieht weiterhin Schutz von Gesundheitsdaten in Gefahr und Nachbesserungsbedarf bei Digitalisierungsgesetz (DigiG)

Stellungnahme des Verbandes zum BMG-Referentenentwurf

Berlin, 1. August 2023: Das Bundesgesundheitsministerium hat für das Digitalisierungsgesetz (DigiG) einen Referentenentwurf vorgelegt, der bisherige Regelungen zum Schutz von Gesundheitsdaten verändern soll. Im Kern geht es dabei um Beschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) im Patientendatennutzungsgesetz (PDSG) aus dem Jahr 2020. Heute erfolgt im Ministerium eine Anhörung von Verbänden zum Entwurf.

Bisher müssen Patient*innen der Speicherung von Gesundheitsdaten zur weiten Nutzung explizit zustimmen (Opt In). Im aktuellen Gesetzesentwurf zum DigiG wird nun aber die Opt Out-Regelung festgeschrieben. Der zentrale Unterschied: Gesundheitsdaten, auch im Bereich besonders sensibler Daten beispielweise aus psychischen Erkrankungen, müssen von Leistungserbringenden in der ePA gespeichert und können für Forschungszwecke genutzt werden. Wollen Patient*innen dies nicht, müssen sie nun aktiv werden und der Speicherung widersprechen. Immerhin: Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sollen dazu verpflichtet werden, explizit auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen und Patient*innen die Möglichkeit haben, einzelne Daten zu löschen sowie differenzierte Zugriffsberechtigungen zu verteilen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fordert dennoch ausdrücklich die Beibehaltung der Opt In-Regelung bei der Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, zumindest bei Daten zu psychischen Erkrankungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patient*innen die Hoheit über ihre Daten behalten.

Eine weitere Neuregelung im Gesetzesentwurf ist die erweiterte Möglichkeit der Abrechnung von Video-Behandlungen über die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Bisher sind 30 Prozent des Praxisumfangs als Videobehandlungen abrechenbar. Zukünftig soll diese Begrenzung entfallen. Was zukunftsorientiert klingen mag, könnte sich als problematisch erweisen. Hintergrund dürfte weniger eine verbesserte Versorgung, sondern das vermeintliche „Schließen“ von Versorgungslücken in strukturschwachen Regionen sein. Mehrere Monate warten Patient*innen häufig auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Vielen von ihnen dürfte mit einer Videobehandlung nicht geholfen sein. Der Präsenzkontakt bei der psychotherapeutischen Behandlung muss „Goldstandard“ bleiben und darf nicht der vermeintlichen Schließung von Versorgungslücken „geopfert“ werden.

Der BDP und seine Fachsektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) lehnen diesen Weg ab und fordern die Bundesregierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zur bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen auf. Die ausführliche Stellungnahme des Verbandes zum DigiG geht heute an das BMG.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Fon: +49176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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