Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
Stellungnahme: Verband Die Wirtschaftsauskunfteien zur Scoring-Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Berlin/Neuss (ots)
Weitere Regulierung von Scoring-Verfahren schadet Wirtschaft und Verbrauchern / Daten- und Verbraucherschutz bereits heute in Deutschland auf hohem Niveau
Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien begrüßt die Scoring-Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und bietet einen offenen Dialog zur Bewertung und Einordnung der Ergebnisse an. Sie ist ein guter Anlass, die maßgebliche Bedeutung von Credit Scoring für die kreditgebende Wirtschaft und die Verbraucher zu unterstreichen.
Scoring schützt Unternehmen vor Zahlungsausfällen und Verbraucher vor Überschuldung. Dank moderner Scoring-Verfahren können Verbraucher und Gewerbetreibende heute Kreditgeschäfte schnell und zu günstigen Konditionen abschließen - zum Beispiel den Kauf auf Rechnung, den Mobilfunkvertrag und die Sofortfinanzierung am Point of Sale.
Scoring in Deutschland bereits optimal reguliert
Einige Handlungsempfehlungen der Studie werden jedoch kritisch gesehen: "In der Studie werden Forderungen und Empfehlungen ausgesprochen, die für ein weiterhin funktionierendes Kreditsystem in Deutschland überaus bedenklich sind", erklärt Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer Die Wirtschaftsauskunfteien. "Scoring ist hierzulande bereits umfassend und im internationalen Vergleich optimal reguliert. Weitere Einschränkungen würden zu Nachteilen für Wirtschaft und Verbraucher führen." Darauf hatte auch Prof. Dr. Jürgen Taeger von der Universität Oldenburg in einer im September erschienenen Studie, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Credit Scoring umfassend untersucht hat, hingewiesen.
Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien unterstützt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Bundesregierung und des Bundesministeriums des Innern, den in Deutschland bereits existierenden hohen datenschutzrechtlichen Standard für Credit Scoring auch in der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu verankern.
Zu den zentralen Ergebnissen der BMJV-Studie nimmt der Verband wie folgt Stellung:
Eine umfassende und solide Datenbasis ist das A und O für trennscharfe Scores
Für eine bestmögliche Prognose müssen alle statistisch relevanten Daten wie beispielsweise das Alter in eine Score-Berechnung einfließen - außer diskriminierenden Daten, die bereits heute nicht verwendet werden dürfen. Denn es liegt auf der Hand, dass das Alter eines 86-Jährigen Antragstellers bei der Bewertung des Ausfallrisikos in Bezug auf einen zum Beispiel zehn Jahre laufenden Verbraucherkredit eine andere trennscharfe Relevanz hat als bei einem 32-Jährigen. Würde der von Datenschützern zu Recht stets geforderte Grundsatz der statistischen Relevanz hier aufgegeben, könnten nachweislich trennscharfe Merkmale für die Berechnung von Credit Scores nicht mehr herangezogen werden. Scores wären dann nicht mehr so trennscharf in Bezug auf die Prognose des Zahlungsverhaltens - mit negativen Folgen für die Verbraucher und die Wirtschaft.
Thomas Riemann: "Wir begrüßen die Forderung nach wissenschaftlich belegbaren trennscharfen Scores. Dafür ist es eine zwingende Voraussetzung, die Nutzung von relevanten Daten nicht weiter zu beschneiden."
Fakt ist: Besonders schützenswerte und diskriminierende Informationen wie etwa Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Identität werden schon heute für die Berechnung von Credit Scores weder erhoben noch eingesetzt.
Auch die Qualität der Daten wird von den Mitgliedsunternehmen des Auskunfteienverbandes und den einmeldenden Unternehmen wie etwa Banken, Handel, Telekommunikationsunternehmen und Energieversorgern sehr sorgfältig überwacht. Zudem haben die Verbraucher durch die Verpflichtung der Auskunfteien zur kostenfreien Auskunft auch die Möglichkeit, die Richtigkeit der zu ihrer Person bei Auskunfteien gespeicherten Daten selbst jederzeit zu kontrollieren. Für den Fall, dass tatsächlich ein Fehler vorliegt, gilt für Verbraucher schon heute ein gesetzlicher Berichtigungsanspruch. Prof. Dr. Jürgen Taeger, Rechtsexperte der Carl von Ossietzky Universität und Autor der Studie "Scoring im Focus", die der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien jüngst veröffentlicht hat, kommt zu dem Schluss: "Wir stehen - auch im weltweiten Vergleich - in Sachen Datenschutz sehr gut da. Zum einen wegen der hohen Anforderungen an die Übermittlung der Daten an die Auskunfteien; zum anderen wegen der hohen Anforderungen daran, wie ein Score-Wert berechnet werden darf; und natürlich auch wegen der Verbraucherrechte - so erfolgt aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein Schutz von deutschen Verbrau-chern auf hohem Niveau."
Score-Verfahren sind bereits heute umfänglich reguliert und geprüft
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben schon heute umfassende Prüf- und Zugriffsrechte in Bezug auf Auskunfteien und deren Score-Verfahren. Sämtliche Mitgliedsunternehmen des Verbandes haben ihre Berechnungsmethoden gegenüber der für sie jeweils zuständigen Aufsicht offengelegt. Gutachten bestätigen, dass die Scoring-Verfahren der Mitgliedsunternehmen dem aktuellen Forschungsstand aus Mathematik und Statistik entsprechen und zu sehr genauen Prognosen führen. Darüber hinaus werden die von den Bankinstituten genutzten Verfahren regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihre Trennschärfe und Beständigkeit geprüft. Auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Daten zur Berechnung von Scores verwendet werden dürfen, ist bereits heute durch § 28b Nr.1 BDSG definiert. Ein Bedarf für weitere regulatorische Maßnahmen wie neue Zulassungsverfahren für Scoring-Anbieter und -Methoden besteht daher nicht.
Studie zeigt: Einschränkungen von Scoring birgt Nachteile für Verbraucher
Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien hat im September die aktuelle Studie "Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich" veröffentlicht. Studienautoren sind Wissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Rechtswissenschaftler der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Das Urteil der Rechtsexperten: Der Gesetzgeber hat in Deutschland ein optimales Regelwerk geschaffen, um die Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher bezüglich Credit Scoring in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. "Weitere Maßnahmen zur gesetzlichen Regulierung von Scoring bis hin zu einem Verbot wären auch für Verbraucher nachteilig", so das Fazit von Prof. Dr. Jürgen Taeger.
Die Studie belegt: Mit Credit Scoring kommt es zu weniger Zahlungsausfällen und Verbraucher können schneller und günstiger Kreditgeschäfte tätigen. Das bestätigt Cordula Nocke, Referatsleiterin Recht beim Bankenfachverband: "Gerade für die kreditgebende Wirtschaft ist Scoring unverzichtbar." Auch Sebastian Schulz, Referent Public Affairs, Datenschutz, Rechtspolitik beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), kommentiert: "Würde die Zulässigkeit der Datennutzung in Zukunft weiter eingeschränkt, dann könnten Unternehmen im Zweifel den Verbrauchern die Bezahlvariante des Kaufs auf Rechnung nicht mehr anbieten. Leidtragende dieser Entwicklung wären dann neben dem Handel die Verbraucher selbst." Schließlich können auch die Telekommunikationsanbieter nur mithilfe von Credit Scoring Verbrauchern besonders attraktive Services anbieten: "Millionenfach subventionierte Handys sind heute ein Massengeschäft, und dieses Massengeschäft muss weitestgehend automatisiert ablaufen, damit es für den Kunden und die Kundin bezahlbar bleibt", erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM).
Credit Scoring ermöglicht die Kreditvergabe an Personengruppen, die ohne Scoring pauschal als zu risikoreich eingestuft würden, so die Wissenschaftler des ZEW. Ohne Scoring gäbe es weniger Kredite. Es erleichtert durch seine Risikobegrenzung insbesondere kleineren Unternehmen den Marktzugang und sorgt so für mehr Wettbewerb. Allein die Möglichkeit, im Rahmen eines Credit Scorings bewertet zu werden, verbessert laut Studie das Zahlungsverhalten von Kreditnehmern. Dr. Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim Handelsverband Deutschland (HDE), kommt zu dem Schluss: "Der Handel hat durch Credit Scores die Möglichkeit, die Kreditausfallwahrscheinlichkeit richtig vorherzusehen, und damit nicht zuletzt auch eine Überforderung der Verbraucher zu verhindern. Deshalb ist Credit Scoring ein wichtiger Beitrag für die relativ geringe Verschuldung der Verbraucher mit Konsumentenkrediten."
Die Studie "Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich" finden Sie unter:
www.handelsauskunfteien.de (siehe Link zur Studie) http://www.zew.de/de/projekte/1399 http://www.uni-oldenburg.de/privatrecht/scoring-studie
Über Credit Scoring
Der Begriff Credit Scoring bezeichnet mathematisch-statistische Verfahren zur Erstellung einer Prognose der Wahrscheinlichkeit, mit der Kredite vertragsgemäß zurückgezahlt bzw. Verbindlichkeiten aus Warenkreditgeschäften (z. B. Rechnungs- und Ratenzahlungskauf) ausgeglichen werden. Kreditgeschäfte und damit zuverlässiges Credit Scoring haben eine immer größere volkswirtschaftliche Bedeutung.
Zum Verband Die Wirtschaftsauskunfteien
Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien vertritt die Interessen der großen Handelsauskunfteien. Zu den Mitgliedern zählen die Firmen Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Creditreform Boniversum GmbH, Bisnode Deutschland GmbH, infoscore Consumer Data GmbH, IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH, SCHUFA Holding AG, Verband der Vereine Creditreform e.V.
Pressekontakt:
Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
Geschäftsführer: Dr. Thomas Riemann
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Tel.: 02131-1094101
E-Mail: t.riemann@handelsauskunfteien.de
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