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Horror im Urlaub - was tun, wenn die gute Stimmung von Diebstahl oder Krankheit überschattet wird?

Horror im Urlaub - was tun, wenn die gute Stimmung von Diebstahl oder Krankheit überschattet wird? Urlaubsguru gibt Tipps, wie man Krisensituationen meistert

Holzwickede. Endlich Urlaub! Ein paar Tage, in denen man fernab von Job und Alltag ausspannen kann, neue Länder und Regionen erkundet, am Strand liegt oder wandern geht und es sich einfach gutgehen lässt. Doch manchmal verläuft der Urlaub leider nicht wie geplant. Man verliert den Reisepass, wird bestohlen, erkrankt oder der Flug startet stark verspätet. Das Online-Reiseportal Urlaubsguru gibt Tipps, was in diesen Fällen zu tun ist.

1. Reisepass im Ausland verloren

Der Urlaub neigt sich dem Ende zu, die Koffer werden gepackt und dabei fällt auf: Der Reisepass ist unauffindbar. Wie ärgerlich! Denn ohne Pass wird die Rückreise kompliziert. In diesem Fall muss man bei der örtlichen Polizei entweder eine Diebstahl- oder eine Verlustanzeige aufgeben. Dort erhält man eine Diebstahl- bzw. Verlustmeldung, welche bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat vorzulegen ist. Beide Institutionen sind berechtigt, einen sogenannten Reiseausweis auszustellen, der als Passersatz gilt und den Rückflug nach Deutschland ermöglicht. Das Dokument kostet acht Euro. Neben der Kopie der Verlust- oder Diebstahlanzeige sind auch noch zwei aktuelle biometrische Passbilder sowie ein Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder eine vorher angefertigte Kopie des Reisepasses) vorzulegen.

Sind noch weitere Flüge in andere Länder geplant, muss ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dennoch kann es passieren, dass eines der Zielländer das Ersatzdokument nicht anerkennt. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes kann man sich informieren, ob ein vorläufiger Reisepass für die Einreise ins Zielland ausreicht.

Wer den Verlust am Airport bemerkt, sucht dort die Bundespolizei auf, meldet den Pass als verloren oder gestohlen und erhält innerhalb kürzester Zeit einen Reiseausweis. Auch hier müssen Dokumente vorgelegt werden, welche die Identität bestätigen. Übrigens: Taucht der Reisepass aus unerklärlichen Gründen wieder auf, muss das der Polizei oder der Behörde gemeldet werden. Sonst drohen Strafen.

Tipp: Um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, ist es hilfreich, Ersatzdokumente (Kopie des Reisepasses) mit in den Urlaub zu nehmen.

2. Der Reisende wird im Urlaub krank

Erkranken Reisende im Urlaub, ist an Erholung kaum noch zu denken. Egal, ob es sich um eine Erkältung oder eine Verletzung handelt - die Urlaubsstimmung ist getrübt. Arbeitnehmer können sich ihre genommenen Urlaubstage zurückholen, sofern ein Attest vorliegt. Auch wenn man laut Arbeitsvertrag erst ab dem dritten Tag ein Attest benötigt, muss man, wenn man während des Urlaubs erkrankt, direkt am ersten Tag der Erkrankung eine Krankschreibung besorgen, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Tipp: Wer im Ausland erkrankt und keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, kann - je nach Reiseland und Behandlung - auf den Kosten sitzen bleiben. Und das kann teuer werden. Eine Auslandskrankenversicherung kostet nur wenige Euro und bewahrt vor finanziellen und gesundheitlichen Schäden.

3. Der Reisende wird im Urlaub bestohlen

Auch das kann passieren: Einen Moment unachtsam und schon sind Portemonnaie oder Smartphone verschwunden. Betroffene sollten dann Anzeige erstatten und diese als Nachweis für die Versicherung verwenden. Entwendete Bank- oder Kreditkarten müssen sofort gesperrt werden. Die Bank haftet erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Diebstahl gemeldet wurde, für entstandene Schäden. Auch Handys bei Diebstahl sollten gesperrt werden.

Tipp: Wer bei seinem Gepäck vorsorglich Maßnahmen ergreifen möchte, kann für den Koffer eine Versicherung abschließen, die auch Wertgegenstände abdeckt. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen: Bargeld, Dokumente oder Fahrkarten sind nicht immer versichert, weshalb es nicht ins Aufgabegepäck gelegt werden sollte.

4. Der Flug ist verspätet oder das Gepäck geht verloren

Auch der schönste Urlaub geht irgendwann zu Ende. Am Flughafen kann es zu einer bösen Überraschung kommen, wenn der Flug deutlich verspätet startet - und möglicherweise sogar eine Anschlussverbindung in Gefahr ist. Klar, dass man in diesem Fall eine Entschädigung erhalten möchte. Bei Verspätungen gilt: Landet die Maschine mindestens drei Stunden später als geplant, beruhend auf Eigenverschulden der Airline, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Reisende sollten sich den Verspätungsgrund und die Verspätungsdauer auf jeden Fall von der Airline bescheinigen lassen und zudem Belege wie Fotos, Tickets oder Quittungen beifügen. Hilfreich ist es auch, die Kontaktdaten mit anderen Fluggästen auszutauschen, um sie im Notfall, beispielsweise bei Zweifeln an der Begründung der Verspätung, kontaktieren zu können. Wie hoch eine Entschädigung ist, hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt bei der Höhe der Entschädigung keine Rolle.

Geht auf der Hinreise Gepäck verloren, sollte man sofort zum Gepäckverlust-Schalter am Flughafen gehen und sich über die weiteren Schritte informieren. Praktisch ist es, wenn auffällige Aufkleber das Gepäckstück zieren. So kann es leichter beschrieben werden. Zudem müssen in einem Formular genaue Angaben zum Inhalt des Gepäckstücks gemacht werden. Das Formular muss von der Airline quittiert werden. Tauchen die Koffer nicht mehr auf, besteht Anspruch auf Schadensersatz. Doch das kann dauern. Wer sich im Urlaub mit neuer Kleidung eindecken muss, sollte die Kaufbelege aufbewahren, um Kosten erstattet zu bekommen. Gleichzeitig sollten Baggage Tags (Aufkleber bzw. Papierschlaufen mit Fluginfos, die man am Flughafen beim Check-in bekommt) aufbewahrt werden, bis man den Koffer in den Händen hält.

Tipp: Einen Zettel mit dem eigenen Namen und der Adresse in den Koffer legen. So kann man seinen eigenen Koffer leichter zuordnen lassen. Wer den Koffer auf der Rückreise verliert, muss ebenfalls eine Verlustmeldung aufgeben. Pauschalreisende können sich auch an ihren Reiseveranstalter wenden, der im Falle eines Kofferverlusts aktiv werden muss.

5. Die Unterkunft weist Mängel auf

Ist die Unterkunft verschmutzt, die Reisenden werden ständig mit Lärm beschallt oder fühlen sich auf eine andere Weise in ihrem Urlaub beeinträchtigt, wird von Reisemängeln gesprochen, bei denen ein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden kann. Doch das ist nicht einfach und kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Hilfreich ist es, Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden - möglicherweise wird hier direkt nachgebessert.

Tipp: Mängel sollten in einer Mängelliste genau dokumentiert werden und darüber hinaus Fotos oder Videos als Beweismaterial aufgenommen werden. Es ist auch möglich, sich Zeugen zu suchen, die über ähnliche Mängel klagen.

Bleibt zu hoffen, dass der Urlaub von diesen Worst-Case-Szenarien verschont bleibt.

Weitere Infos gibt es z.B. hier:

https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/reisepass-verloren-urlaub/

https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/die-beste-auslandskrankenversicherung-tipps/

Über Urlaubsguru

Daniel Krahn und Daniel Marx haben Urlaubsguru im Sommer 2012 gegründet. Heute ist Urlaubsguru mit seiner internationalen Brand Holidayguru in europäischen Ländern vertreten und gehört mit über sieben Millionen Facebook-Fans sowie monatlich über elf Millionen Besuchern zu den größten europäischen Reise-Websites. Urlaubsguru kommt heute noch ohne Fremdkapital aus und befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs.

Holzwickede, 28.06.2019

Ansprechpartner für Medien: Nicole Brückner, Head of Communications, Tel. 02301 94580-771, presse@un-iq.de

Herausgeber: UNIQ GmbH, Rhenus-Platz 2, 59439 Holzwickede, Tel. 02301 94580-0, www.un-iq.de


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