Bundesverband Osteopathie e. V. - BVO
[PM] Keine Änderungen bei Erstattungen durch AOK
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Auf Nachfrage bestätigen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), dass vor Kurzem eine Falschmeldung hinsichtlich der angeblich geänderten Erstattungsmodalitäten bei ihnen in Umlauf gebracht wurde. Osteopathinnen und Osteopathen, die bspw. in den großen Berufsverbänden wie dem BVO Mitglied seien, werden natürlich weiterhin von den AOKs anerkannt.
Eine kürzlich herausgegebene Meldung zu angeblich „neuerdings“ geänderten Erstattungsmodalitäten mehrerer AOK-Krankenkassen sorgte für erhebliche Verunsicherung bei Patienten, Osteopathen und Studenten/Schülern. Namentlich erwähnt wurden die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK Hessen, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost und die AOK Nordwest, die AOK Plus, die AOK Rheinland/Hamburg sowie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Alle genannten AOK haben jedoch auf Nachfrage dieser Darstellung widersprochen. Dabei stellen die Kassen unisono klar, dass sich an ihren Erstattungsformalitäten nichts geändert habe. Anderslautende Darstellungen wurden als missverständlich und falsch bezeichnet.
Somit sind beispielsweise Mitglieder des Bundesverbands Osteopathie e.V. – BVO sowie des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD e.V.) selbstverständlich auch weiterhin von den genannten AOK anerkannt. Beide Verbände begrüßen die schnelle Klarstellung durch die Kassen.
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Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO
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Vereinsregister Hof Nr. VR 200394
Christine Berek, 1. Vorsitzende