Bundesverband Osteopathie e. V. - BVO
[PM] Werden Osteopathie-Behandlungen von Krankenkassen erstattet?
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Wussten Sie, dass rund 100 Krankenkassen eine Osteopathie-Behandlung ganz oder teilweise erstatten? Welche Modalitäten gegeben sein müssen, was zu beachten ist und weitere Tipps finden Sie hier.
Bereits im Sommer haben erste Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Experten gehen davon aus, dass weitere Kassen zum Jahreswechsel folgen werden. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Zusatzleistungen Ihrer Krankenkasse und ein Vergleich. Viele erstatten z.B. alternative Heilmethoden wie die Osteopathie. Doch, was gilt?
Ist die Osteopathie eine Regelleistung meiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV)?
Nein, sie ist eine freiwillige Leistung. Die Kassen legen in ihrer Satzung fest, ob und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen sie osteopathische Behandlungen erstatten.
Welche Krankenkassen erstatten Osteopathie?
Eine aktuelle Übersicht, welche GKV osteopathische Behandlungen bezuschussen, finden Sie auf unserer Homepage unter https://bit.ly/KK-Erstattung (bzw. unter www.bv-osteopathie.de ► Osteopathie ► Krankenkassen.)
Welche Modalitäten müssen erfüllt sein, damit die Osteopathie-Behandlung bezuschusst wird?
Auf der Homepage Ihrer Krankenkassen finden Sie i.d.R. die genauen Modalitäten (s. auch bvo-Übersicht, Link oben). Wir empfehlen darüber hinaus, sich vor Behandlungsbeginn direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, ob die Behandlung bezuschusst wird und wenn ja, welche Modalitäten eingehalten werden müssen (z.B. Mitglied im Berufsverband, ärztliche Verordnung über „Osteopathie“ etc.).
Warum bekomme ich meine Osteopathie-Behandlung nicht erstattet?
Eine Gewähr für eine Kostenübernahme gibt es nicht. Den genauen Grund müssen Sie jedoch immer direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.
Außerdem ist für Sie wichtig zu wissen, dass viele Krankenkassen nur zuzahlen, wenn der Osteopath die Voraussetzungen zur Aufnahme in einem Berufsverband (wie dem bvo) erfüllt.
Tipp: Sie suchen einen Osteopathen in Ihrer Nähe? Dann schauen Sie auf der Therapeutenliste des bvo vorbei: www.bv-osteopathie.de.
Die bvo-Verbandsjustiziarin Dr. iur. Anette Oberhauser schildert im Podcast „Nachgefragt…“ (Folge 3), auf was Patienten und Therapeuten bei der Erstattung osteopathischer Leistungen achten sollten ► bit.ly/BVO-Podcast.
Weitere Informationen für Ihre Leser oder zur Themenanregung finden Sie in unserem Blog „Osteopathie Magazin“ ► bit.ly/BVO-Blog.
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Tel.: 09232-88126-24
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Vereinsregister Hof Nr. VR 200394
Christine Berek, 1. Vorsitzende